Neu in der JAV? Deine ersten Schritte, Aufgaben und Rechte im Überblick

Jetzt bin ich in der JAV und nun…?
Diese Frage wird sich der ein oder andere sicherlich stellen. Umso wichtiger ist es, dass ihr die Rechte und Pflichten der JAV kennt. Denn nur wer informiert ist, kann sich erfolgreich für die Jugendlichen und Auszubildenden in seinem Betrieb einsetzen. Doch wo sind meine Rechte und Pflichten geregelt? Diese Frage lässt sich schnell beantworten: Hier hilft einem der Blick ins Gesetz, und zwar in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dort findet ihr die wesentlichen Grundlagen für eure Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Aber Gesetze sind nicht immer leicht zu verstehen. Deshalb solltet ihr euer Wissen frühzeitig durch spezielle JAV-Seminare erweitern.

Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du erfolgreich in deine JAV-Arbeit startest, welche Fehler du vermeiden solltest und wie du dich optimal auf deine neue Aufgabe vorbereitest.

Mehr davon gibt es in unseren Seminaren für die Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Auf dieser Seite geben wir euch einen Überblick über die Arbeit der JAV:

1. Neu in der JAV: Was bedeutet deine neue Rolle?

2. Die ersten Schritte nach der JAV-Wahl: So gehst du vor

3. Welche Aufgaben hat die JAV?

4. JAV und Betriebsrat: Wie funktioniert die Zusammenarbeit?

5. Welche Gesetze solltest du als neues JAV-Mitglied kennen?

6. Welche Rechte und Pflichten hast du als JAV-Mitglied?

7. Typische Fehler beim JAV-Einstieg und wie du sie vermeidest

8. Häufig gestellte Fragen zum Einstieg in die JAV

1. Neu in der JAV: Was bedeutet deine neue Rolle?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren sowie der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten im Betrieb. Grundlage dafür ist § 60 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Als JAV-Mitglied bist du Ansprechpartner für Fragen, Wünsche und Probleme rund um die Ausbildung und die Arbeitsbedingungen der von euch vertretenen Beschäftigten.

Dabei geht es beispielsweise um:

  • Die Qualität der Ausbildung und die Einhaltung des Ausbildungsplans

  • Arbeitszeiten, Pausen und Ausbildungsbedingungen

  • Die Einhaltung gesetzlicher Schutzvorschriften

  • Die Übernahme nach der Ausbildung

  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Betrieb

  • Beschwerden und Verbesserungsvorschläge von Auszubildenden

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Wichtig zu wissen: Die JAV ist eine eigenständige Interessenvertretung mit eigenen gesetzlichen Aufgaben. Sie verfügt aber nicht über dieselben Mitbestimmungsrechte wie der Betriebsrat. Deshalb ist eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat besonders wichtig.

2. Die ersten Schritte nach der JAV-Wahl: So gehst du vor

Gerade zu Beginn deiner Amtszeit ist es sinnvoll, strukturiert vorzugehen. Mit den folgenden Schritten schaffst du die Grundlage für eine erfolgreiche JAV-Arbeit.

Schritt 1: Die konstituierende JAV-Sitzung durchführen

Nach der Wahl muss sich das neue JAV-Gremium zunächst organisieren. Dazu findet die sogenannte konstituierende Sitzung statt.

In dieser Sitzung wählt die JAV aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Grundlage dafür sind § 65 Abs. 2 BetrVG in Verbindung mit § 26 BetrVG.

Der JAV-Vorsitz übernimmt insbesondere organisatorische Aufgaben und vertritt das Gremium im Rahmen der gefassten Beschlüsse.

Besprecht anschließend, wie ihr eure Zusammenarbeit gestalten möchtet und wie ihr die Aufgaben im Gremium sinnvoll verteilt.

Schritt 2: Überblick über die bisherige JAV-Arbeit gewinnen

Bevor ihr neue Projekte startet, solltet ihr euch zunächst über die Situation im Betrieb informieren.

Klärt gemeinsam folgende Fragen:

  • Welche Themen hat die bisherige JAV bearbeitet?

  • Gibt es offene Anliegen oder laufende Projekte?

  • Welche Betriebsvereinbarungen betreffen die Ausbildung?

  • Welche Probleme beschäftigen die Auszubildenden aktuell?

  • Wer sind eure Ansprechpartner im Betriebsrat, in der Ausbildungsabteilung und im Betrieb?

Falls es eine vorherige JAV gab, ist eine strukturierte Übergabe besonders hilfreich. Auch der Betriebsrat kann euch wichtige Informationen zur Verfügung stellen.

Schritt 3: Kontakt zum Betriebsrat aufnehmen

Eine eurer ersten Aufgaben sollte ein gemeinsames Gespräch mit dem Betriebsrat sein.

Stellt euch als neues JAV-Gremium vor und klärt, wie ihr künftig zusammenarbeiten möchtet. Sinnvoll sind feste Ansprechpartner, regelmäßige Abstimmungstermine und klare Vereinbarungen zum Informationsaustausch.

Besprecht außerdem, wie ihr JAV-Anliegen in die Betriebsratssitzungen einbringen könnt und wie ihr bei gemeinsamen Themen vorgehen wollt.

Schritt 4: Kontakt zu den Auszubildenden herstellen

Damit ihr die Interessen eurer Kolleginnen und Kollegen wirksam vertreten könnt, müsst ihr wissen, welche Themen sie beschäftigen.

Stellt euch als neue JAV vor und erklärt, wann und wie ihr erreichbar seid. Das kann beispielsweise über eine persönliche Vorstellungsrunde, das Intranet oder eine JAV-Sprechstunde erfolgen.

Fragt aktiv nach Verbesserungsvorschlägen und Problemen. Wichtig ist, dass sich die Auszubildenden ernst genommen fühlen und wissen, dass sie sich vertrauensvoll an euch wenden können.

Schritt 5: Erste JAV-Ziele festlegen

Nicht jedes Problem lässt sich sofort lösen. Deshalb solltet ihr gemeinsam Prioritäten setzen.

Überlegt, welche Themen besonders dringend sind, welche Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können und bei welchen Projekten ihr die Unterstützung des Betriebsrats benötigt.

Ein kleiner, realistischer Maßnahmenplan hilft euch dabei, den Überblick zu behalten und erste Erfolge sichtbar zu machen.

Schritt 6: JAV-Grundlagenschulung planen

Niemand erwartet, dass du als neu gewähltes JAV-Mitglied sämtliche gesetzlichen Vorschriften bereits kennst.

Damit du deine Aufgaben sicher wahrnehmen kannst, solltest du dir möglichst früh das notwendige Grundlagenwissen aneignen.

Besonders wichtig sind Kenntnisse über das Betriebsverfassungsgesetz, die Rechte und Pflichten der JAV, die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sowie das Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzrecht.

Für erforderliche Schulungen besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Schulungsanspruch nach § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG.

Schulungsanspruch – Wie gehe ich vor?

Nun, das ist eigentlich ganz einfach. Ihr müsst dabei nur beachten, dass ihr selbst keine Beschlüsse fassen könnt, die gegenüber dem Arbeitgeber wirksam sind. Das kann nur euer Betriebsrat. Wenn ihr euch also schulen lassen wollt, was ich euch unbedingt empfehle, dann solltest ihr zunächst die Teilnahme an einem Seminar beschließen. Die eigentliche Beschlussfassung, also die Frage: wer, wann, wo und ob das Seminar überhaupt erforderlich ist, entscheidet dann euer Betriebsrat per Beschluss. Als JAV steht euch bei diesem Beschluss aber das volle Stimmrecht zu. Dies regelt § 67 Abs. 2 BetrVG.
Mehr Infos zum Schulungsanspruch für JAV-Seminare auf poko.de

3. Welche Aufgaben hat die JAV?

Die zentralen Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind in § 70 BetrVG geregelt.

Interessen der Auszubildenden vertreten

Die JAV setzt sich dafür ein, dass die besonderen Interessen der von ihr vertretenen Beschäftigten berücksichtigt werden. Dazu kann sie beim Betriebsrat Maßnahmen beantragen, beispielsweise zur Verbesserung der Ausbildungsqualität oder zu Übernahmemöglichkeiten.

Einhaltung von Gesetzen überwachen

Die JAV achtet darauf, dass die zugunsten der vertretenen Beschäftigten geltenden gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.

Stellt ihr Verstöße fest, könnt ihr diese gegenüber dem Betriebsrat thematisieren und auf geeignete Maßnahmen hinwirken.

Beschwerden und Anregungen aufnehmen

Ob fehlende Ausbildungsinhalte, Probleme mit Arbeitszeiten oder Schwierigkeiten mit Ausbildern: Die JAV ist eine wichtige Anlaufstelle.

Eure Aufgabe besteht darin, Anliegen aufzunehmen, im Gremium zu beraten und berechtigte Anregungen an den Betriebsrat heranzutragen. Außerdem informiert ihr die betroffenen Beschäftigten über den Stand und das Ergebnis der Beratungen.

Gleichstellung und Integration fördern

Die JAV setzt sich für Chancengleichheit und die Integration der von ihr vertretenen Beschäftigten ein. Dazu kann sie beim Betriebsrat geeignete Maßnahmen anregen.

Praxistipp: Dokumentiert eure Themen und Beschlüsse sorgfältig. So könnt ihr nachvollziehen, welche Anliegen bereits bearbeitet wurden, welche Entscheidungen getroffen wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht.

4. JAV und Betriebsrat: Wie funktioniert die Zusammenarbeit?

Die Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat gehört zu den wichtigsten Grundlagen erfolgreicher JAV-Arbeit.

Während die JAV die besonderen Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden vertritt, verfügt der Betriebsrat über die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber.

Das bedeutet: Die JAV entwickelt Vorschläge, bringt Anliegen ein und beantragt Maßnahmen beim Betriebsrat. Der Betriebsrat kann diese Themen aufgreifen und gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.

Welche Rechte hat die JAV gegenüber dem Betriebsrat?

Das Betriebsverfassungsgesetz räumt der JAV verschiedene Beteiligungsrechte ein:

  • Teilnahme an Betriebsratssitzungen: Nach § 67 Abs. 1 BetrVG kann die JAV zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Werden Themen behandelt, die besonders die vertretenen Beschäftigten betreffen, darf die gesamte JAV an diesen Tagesordnungspunkten teilnehmen.

  • Stimmrecht: Betreffen Beschlüsse des Betriebsrats überwiegend die von der JAV vertretenen Beschäftigten, haben die JAV-Mitglieder nach § 67 Abs. 2 BetrVG ein Stimmrecht.

  • Antragsrecht: Die JAV kann beantragen, dass Angelegenheiten, die sie beraten hat und die besonders ihre vertretenen Beschäftigten betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung gesetzt werden.

  • Informationsrecht: Nach § 70 Abs. 2 BetrVG muss der Betriebsrat die JAV rechtzeitig und umfassend informieren und ihr auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

  • Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen: Werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Themen besprochen, die besonders Jugendliche oder Auszubildende betreffen, ist die JAV nach § 68 BetrVG hinzuzuziehen.

Beispiel aus der Praxis: Probleme mit dem Ausbildungsplan

Mehrere Auszubildende berichten, dass sie regelmäßig ausbildungsfremde Tätigkeiten übernehmen müssen.

Wie geht ihr als JAV vor?

  1. Ihr nehmt die Beschwerden auf und klärt den Sachverhalt.

  2. Ihr prüft gemeinsam die gesetzlichen Vorgaben und die jeweiligen Ausbildungspläne.

  3. Ihr besprecht das Thema in einer JAV-Sitzung und entwickelt einen Lösungsvorschlag.

  4. Ihr bringt das Anliegen beim Betriebsrat ein und beantragt geeignete Maßnahmen.

  5. Der Betriebsrat prüft die weiteren Schritte gegenüber dem Arbeitgeber.

  6. Ihr verfolgt die Entwicklung und informiert die betroffenen Auszubildenden über die Ergebnisse.

So wird aus einem konkreten Problem ein strukturiertes JAV-Projekt.

Praxistipp: Tauscht euch regelmäßig mit dem Betriebsrat aus und stimmt euch frühzeitig bei wichtigen Themen ab. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erleichtert es, die Interessen der Auszubildenden wirksam zu vertreten.

5. Welche Gesetze solltest du als neues JAV-Mitglied kennen?

Für die JAV-Arbeit sind verschiedene Gesetze wichtig. Du musst nicht alle Vorschriften auswendig kennen, solltest aber wissen, wo du die wichtigsten Regelungen findest.

Gesetz Bedeutung für deine JAV-Arbeit
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Regelt Aufgaben, Rechte, Organisation und Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebsrat.
Berufsbildungsgesetz (BBiG) Regelt Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung, beispielsweise Ausbildungsinhalte, Vergütung und Prüfungen.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Schützt Beschäftigte unter 18 Jahren, insbesondere bei Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Enthält wichtige Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen für volljährige Auszubildende.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Schützt Beschäftigte vor Benachteiligung aus gesetzlich geschützten Gründen.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Enthält Regelungen zum Kündigungsschutz, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Paragrafen im BetrVG sind besonders wichtig

Paragraf Inhalt
§ 60 Errichtung und Aufgabe der JAV
§ 64 JAV-Wahlen und Amtszeit
§ 65 Geschäftsführung, Sitzungen und weitere Rechte
§ 66 Aussetzung bestimmter Betriebsratsbeschlüsse
§ 67 Teilnahme und Stimmrecht bei Betriebsratssitzungen
§ 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
§ 69 JAV-Sprechstunden
§ 70 Allgemeine Aufgaben und Informationsrechte
§ 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 78a Besonderer Weiterbeschäftigungsschutz für bestimmte Auszubildendenvertreter

Eine Besonderheit ist § 78a BetrVG: Unter den dort genannten Voraussetzungen können JAV-Mitglieder innerhalb der letzten drei Monate ihrer Ausbildung schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangen. Dadurch kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Der Arbeitgeber hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Arbeitsgericht anzurufen.

Gut zu wissen: Diese Ausführungen beziehen sich auf JAV-Gremien im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes. Im öffentlichen Dienst gelten insbesondere das Bundespersonalvertretungsgesetz oder die jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze.

6. Welche Rechte und Pflichten hast du als JAV-Mitglied?

Neben deinen Aufgaben als Interessenvertreter hast du auch persönliche Rechte und Pflichten.

JAV-Arbeit während der Arbeitszeit

JAV-Arbeit ist ein gesetzliches Ehrenamt. Für erforderliche JAV-Tätigkeiten bist du nach § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 BetrVG grundsätzlich ohne Minderung deines Arbeitsentgelts von deiner beruflichen Tätigkeit zu befreien.

Das gilt beispielsweise für erforderliche JAV-Sitzungen, die Bearbeitung von Anliegen oder die Teilnahme an Betriebsratssitzungen im Rahmen deiner Beteiligungsrechte.

Dabei musst du die betrieblichen Abläufe angemessen berücksichtigen und deine Abwesenheit rechtzeitig mitteilen.

Anspruch auf JAV-Schulungen

Um deine Aufgaben erfüllen zu können, benötigst du rechtliche und organisatorische Kenntnisse.

Nach § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG besteht ein Anspruch auf Teilnahme an erforderlichen Schulungen. Die notwendigen Kosten trägt nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Arbeitgeber. Vgl. auch Schulungsanspruch – Wie gehe ich vor?

Gerade für neu gewählte JAV-Mitglieder sind Grundlagenschulungen häufig erforderlich. Die Schulungsteilnahme sollte ordnungsgemäß im JAV-Gremium beraten und mit dem Betriebsrat abgestimmt und beschlossen werden.

Verschwiegenheit und verantwortungsvoller Umgang mit Informationen

Als JAV-Mitglied erhältst du möglicherweise Einblick in persönliche Angelegenheiten von Auszubildenden oder vertrauliche betriebliche Informationen.

Beachte deshalb die gesetzlichen Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten. Persönliche Anliegen solltest du diskret behandeln und Informationen nur im rechtlich zulässigen und erforderlichen Umfang weitergeben.

7. Typische Fehler beim JAV-Einstieg und wie du sie vermeidest

Gerade am Anfang kann es passieren, dass neue JAV-Mitglieder ihre Möglichkeiten falsch einschätzen oder wichtige organisatorische Schritte übersehen.

Fehler 1: Alles allein lösen wollen. Die JAV arbeitet als Gremium. Beratet wichtige Anliegen gemeinsam und nutzt die Unterstützung des Betriebsrats.

Fehler 2: Ohne ausreichende Rechtskenntnisse handeln. Prüft die gesetzlichen Grundlagen, bevor ihr verbindliche Aussagen trefft oder Maßnahmen einleitet.

Fehler 3: Den Betriebsrat zu spät einbeziehen. Viele JAV-Anliegen können nur gemeinsam mit dem Betriebsrat wirksam vorangebracht werden.

Fehler 4: Zu viele Projekte gleichzeitig starten. Setzt klare Prioritäten und konzentriert euch zunächst auf die wichtigsten Anliegen.

Fehler 5: Die Kommunikation mit den Auszubildenden vernachlässigen. Informiert regelmäßig über eure Arbeit, damit eure Kolleginnen und Kollegen wissen, wofür ihr euch einsetzt.

8. Häufig gestellte Fragen zum Einstieg in die JAV

Was muss ich als neues JAV-Mitglied zuerst tun?

Zu den ersten Aufgaben gehören die Organisation des JAV-Gremiums, die Wahl des Vorsitzes bei mehrköpfigen Gremien, die Kontaktaufnahme zum Betriebsrat und die Einarbeitung in die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen. Anschließend solltet ihr die aktuellen Anliegen der Auszubildenden sammeln und erste Ziele festlegen.

Darf die JAV eigenständig Entscheidungen treffen?

Die JAV kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben eigenständig beraten und Beschlüsse fassen. Eigene Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber hat sie jedoch grundsätzlich nicht. Für viele betriebliche Veränderungen muss sie deshalb den Betriebsrat einbeziehen.

Muss die JAV an jeder Betriebsratssitzung teilnehmen?

Nein. Die JAV kann einen Vertreter zu allen Betriebsratssitzungen entsenden. Bei Tagesordnungspunkten, die besonders die von ihr vertretenen Beschäftigten betreffen, hat die gesamte JAV ein Teilnahmerecht. Ein Stimmrecht besteht bei Beschlüssen, die diese Beschäftigten überwiegend betreffen.

Wie oft muss sich die JAV treffen?

Das Gesetz schreibt keinen festen Sitzungsrhythmus vor. Die JAV kann nach Verständigung des Betriebsrats Sitzungen durchführen. Wie häufig diese erforderlich sind, hängt von den anstehenden Aufgaben und Themen ab.

Habe ich als neues JAV-Mitglied Anspruch auf eine Schulung?

Ja, soweit die Schulung Kenntnisse vermittelt, die für deine JAV-Arbeit erforderlich sind. Besonders bei erstmalig gewählten JAV-Mitgliedern besteht regelmäßig ein Bedarf an Grundlagenwissen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und das Beschlussverfahren müssen beachtet werden.

Wie lange dauert die Amtszeit der JAV?

Die regelmäßige Amtszeit beträgt nach § 64 BetrVG zwei Jahre. Die regulären JAV-Wahlen finden alle zwei Jahre zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November statt.

Fazit: Mit Wissen und Teamarbeit erfolgreich in der JAV starten

Der Einstieg in die Jugend- und Auszubildendenvertretung bringt neue Aufgaben, Verantwortung und viele Möglichkeiten mit sich. Du kannst dazu beitragen, Ausbildungsbedingungen zu verbessern, die Interessen deiner Kolleginnen und Kollegen zu vertreten und wichtige Veränderungen im Betrieb anzustoßen.

Entscheidend ist, dass du deine Rechte und Pflichten kennst, dich mit den anderen JAV-Mitgliedern abstimmst und eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeitest.

Du musst nicht sofort auf jede Frage eine Antwort haben. Mit einer guten Organisation, klaren Zielen und dem passenden Grundlagenwissen kannst du Schritt für Schritt Sicherheit gewinnen und deine JAV-Arbeit erfolgreich gestalten.

Jetzt fit für deine JAV-Arbeit werden!

Du möchtest deine Aufgaben als JAV-Mitglied von Anfang an sicher und selbstbewusst wahrnehmen? In den praxisorientierten JAV-Seminaren des Poko-Instituts lernst du die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, deine Beteiligungsmöglichkeiten und die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat kennen.

So bist du bestens vorbereitet, um dich für die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden in deinem Betrieb einzusetzen.

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