Was verdient man als Azubi in der Ausbildung?
Die Wahl des richtigen Ausbildungsberufs fällt den wenigsten leicht. Wie entscheidet man schon, was man für den Rest seines Berufslebens machen möchte? Ihr habt eure Wahl bereits getroffen und euch für eine Ausbildung entschieden. Vielleicht hat dabei neben euren Interessen und Fähigkeiten auch die Ausbildungsvergütung eine wichtige Rolle gespielt.
Eine Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vergleicht die Gehälter, die in verschiedenen Ausbildungsberufen gezahlt werden. Wenn ihr also wissen wollt, was andere Azubis verdienen, könnt ihr das für viele Branchen auf der Webseite des BIBB nachlesen. Zu finden ist die ganze Übersicht unter folgendem Link: https://www.bibb.de/de/73539.php
Dort werden die Ausbildungsvergütungen verglichen, die durch einen Tarifvertrag festgelegt sind. Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeberverband auf der einen Seite, also einem Zusammenschluss von Vertretern der Arbeitgeber einer Branche, und einer Gewerkschaft als Vertreter der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. In den meisten Branchen vereinbaren die Arbeitgeber und Gewerkschaften auf diese Weise, was ihre Auszubildenden verdienen.
Zwar ist nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) jeder Ausbildungsbetrieb verpflichtet, seinen Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Wie hoch die ausfällt, ist aber je nach Beruf ganz unterschiedlich.
Während ein Azubi im Handwerksberuf Maurer/in zum Beispiel einen monatlichen Durchschnittslohn von 1.095 € bekommt – errechnet über die ganze Ausbildungszeit – kriegen Azubis in den Berufen Schornsteinfeger/in mit 518 € oder Bäcker/in mit 637 € deutlich weniger. Vergleichsweise gut verdient man auch als Azubi für den Beruf des Mechatronikers mit 1.043 € oder als Kaufmann/-frau für Versicherungen mit 1.028 €.
Achtung: Wenn euer Arbeitgeber nicht zu dem entsprechenden Arbeitgeberverband gehört, dann muss er sich nicht unbedingt an den Tarifvertrag halten. Es sei denn der Tarifvertrag ist „allgemeinverbindlich“. Aber auch, wenn ihr eine Ausbildung in einem nicht tarifgebundenen Betrieb macht, darf der Arbeitgeber höchstens 20 Prozent weniger Gehalt zahlen als das, was der Tarifvertrag für andere Azubis in dieser Branche und Region vorschreibt.