…wird die JAV gewählt. Genau genommen alle zwei Jahre. Das ergibt sich aus § 64 Abs. 1 BetrVG.
Die regelmäßigen Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November in Jahren mit geraden Jahreszahlen statt. Im Gegensatz dazu wird der Betriebsrat nur alle vier Jahre gewählt. Wer jetzt noch nicht über die anstehenden JAV-Wahlen nachgedacht hat, sollte dies so langsam tun. Nicht, dass wir drängeln wollen. Aber wie ihr gleich sehen werdet, bedarf es durchaus einiger Vorbereitung, damit eure JAV-Wahl erfolgreich verläuft.
Der JAV-Wahl-Fristenrechner (für das normale Wahlverfahren gibt euch einen Überblick über die wichtigen Fristen, die während einer JAV-Wahl eingehalten werden sollten.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine JAV-Wahl
Wer darf für die JAV kandidieren?
Welches Wahlverfahren muss angewendet werden
Wahlvorstand – Aufgaben des Wahlvorstands
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlvorschläge
Verhältnis- oder Mehrheitswahl
Wahlergebnis
Die wichtigsten Schritte der JAV-Wahl
Musterformulare für die JAV-Wahl
Nützliche Plakate für die Bekanntgabe wichtiger JAV-Termine
Videos zur JAV-Wahl
Etwas falsch gemacht? Ungültige Wahl?
Die Voraussetzungen für die JAV-Wahl
Damit ihr überhaupt eine JAV wählen dürft, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zum einen müssen in eurem Betrieb üblicherweise fünf (oder mehr) jugendliche Arbeitnehmer (jünger als 18 Jahre) oder Auszubildende beschäftigt sein und
- in eurem Betrieb muss es einen Betriebsrat geben.
Warum einen Betriebsrat, wird sich jetzt der ein oder andere denken. Nun, nur der Betriebsrat kann die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung einleiten. Ihr selbst seid dazu nicht berechtigt. Dies regelt § 63 BetrVG. Euer Betriebsrat bestellt einen Wahlvorstand für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Und ab da geht es los. Wenn ihr also noch keine JAV in eurem Betrieb habt, sprecht mit eurem Betriebsrat, der wird alles Nötige in die Wege leiten. Und wenn ihr oder euer Betriebsrat Hilfe braucht, dann sind wir ja auch noch da. Schaut einfach mal rein.
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Wer darf für die JAV-Wahl kandidieren?
Alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter sowie alle jungen Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich zur Wahl der JAV aufstellen lassen. Ausschlaggebend für die Voraussetzungen der Wählbarkeit ist der Beginn der Amtszeit. Der Kandidat darf nicht Mitglied des Betriebsrats sein. Wer Ersatzmitglied des Betriebsrats ist, ist noch wählbar, solange er nicht vorübergehend oder dauerhaft für ein verhindertes BR-Mitglied eingesprungen ist. Wahlberechtigt sind, anders als bei den Kandidaten, alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren und alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter.
Und falls ihr noch Argumente für potenzielle Kandidaten sucht:
»Was mir die JAV-Arbeit persönlich bringt?«
- »Es ist ein gutes Gefühl, sich für andere einsetzen zu können und gemeinsame Ziele zu erreichen.«
- »Ich habe gelernt, erfolgreich zu verhandeln.«
- »Durch meine Arbeit in der JAV habe ich mein Selbstbewusstsein gestärkt und trete jetzt viel souveräner auf.«
- »Als JAV-Vorsitzender habe ich unter anderem unsere Ergebnisse auf der Betriebsversammlung präsentiert und bin inzwischen viel sicherer im Auftreten vor großen Gruppen.«
- »Es ist schön, viel Kontakt zu den Kollegen zu haben!«
- »Ich habe einen besonderen Kündigungsschutz.«
- »In den Schulungen, die ich besucht habe, habe ich sehr viel gelernt. Auch Dinge, die ich außerhalb meiner JAV-Tätigkeit gebrauchen kann.«

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Wahlverfahren
Vereinfachtes Wahlverfahren:
Wird angewandt, wenn es in dem Betrieb in der Regel zwischen fünf und 100 jugendliche Arbeitnehmer (also unter 18-Jährige) und/oder Azubis gibt.
Normales Wahlverfahren:
Bei mehr als 200 dieser Arbeitnehmer im Betrieb findet immer das normale Wahlverfahren Anwendung. Aufgepasst: in Betrieben, in denen regelmäßig 101-200 Jugendliche und Auszubildende beschäftigt sind, können Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbaren, dass im vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird. Wenn es keine Einigung gibt, wird in diesem Fall im normalen Wahlverfahren gewählt.
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Wahlvorstand
Diesen muss der Betriebsrat bestellen
➝ Im normalen Wahlverfahren: Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der alten JAV.
➝ Im vereinfachten Wahlverfahren: Spätestens vier Wochen vorher.
Größe: Ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, mind. drei Mitglieder, ungerade Anzahl erforderlich.
Mitglieder: Mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands muss muss zum Betriebsrat wählbar sein, also volljährig sein und mind. sechs Monate dem Betrieb angehören.
Vorsitzender des Wahlvorstandes: Wird entweder vom Betriebsrat bestimmt oder auf der ersten Sitzung vom Wahlvorstand gewählt.
Aufgaben des Wahlvorstands
- Der Wahlvorstand ist sozusagen „Herr des Wahlverfahrens“. Er leitet dieses ein und führt durch das Wahlverfahren. Besonders wichtige Aufgaben sind:
Erstellung der Wählerliste
In die Liste sind alle zur JAV Wahlberechtigten aufzunehmen, getrennt nach Geschlechtern, in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Vor- und Zuname und Geburtsdatum. Aushang im Betrieb bzw. Veröffentlichung im Intranet – dort aber jeweils ohne Geburtsdaten.
Erlass des des WahlausschreibensDie Wähler erfahren durch den Aushang „offiziell“, dass die Wahl stattfindet und durch den Erlass des Wahlausschreibens eingeleitet ist. Mit Erlass des Wahlausschreibens laufen außerdem einige Fristen, z. B. zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zum Einspruch gegen die Wählerliste.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Arbeitnehmer unter 18 Jahren (egal ob in Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet beschäftigt) und alle Auszubildenden, wobei der Begriff hier weiter gefasst ist als nach dem Berufsbildungsgesetz und z. B. auch Volontäre oder teilweise auch Praktikanten dazu zählen können. Azubis sind wahlberechtigt ,unabhängig vom Alter. Wahlberechtigte, die nur wenig deutsch sprechen, müssen vom Wahlvorstand Übersetzungen für alle wichtigen Hinweise bekommen.
Wahlvorschläge
Alle Wahlberechtigten können Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einreichen.
In Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss jeder Wahlvorschlag von mindestens zwei Wahlberechtigte durch ihre Unterschrift unterstützt werden. In Betrieben mit in der Regel über 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist die Stützunterschrift von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten notwendig; in jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50 Wahlberechtigte. Nur in Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Beschäftigten sind keine Stützunterschriften erforderlich.
Im normalen Wahlverfahren: Einreichen der Vorschläge innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens.
Im vereinfachten Wahlverfahren: Einreichen der Vorschläge bis eine Woche vor der Wahlversammlung.
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Verhältnis- oder Mehrheitswahl
Bei Wahl im normalen Wahlverfahren, wenn mehrere Vorschlagslisten eingereicht wurden. Die Wähler haben nur eine Stimme und können sich nur für eine Vorschlagsliste entscheiden.
Mehrheits – oder Personenwahl:
Gilt immer für das vereinfachte Wahlverfahren sowie im normalen Wahlverfahren, wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wurde. Der Wähler kann einzelne Kandidaten wählen, er hat so viele Stimmen, wie die JAV Sitze hat.
Wahlergebnis
Der Wahlvorstand zählt die Stimmen öffentlich aus, prüft die Gültigkeit und benachrichtigt anschließend die Gewählten.
Binnen einer Woche nach dem Wahltag lädt er zur konstituierenden Sitzung der JAV ein.
Die neu gewählte JAV bleibt für zwei Jahre im Amt.
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Die wichtigsten Schritte der JAV-Wahl haben wir hier nochmal für euch zusammengefasst:
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- Als erstes solltet ihr euren Betriebsrat über die anstehenden JAV-Wahlen informieren. Dieser errechnet dann das Ende der laufenden Amtszeit…
- …und bestellt den Wahlvorstand und seinen Vorsitzenden. Und das Ganze im normalen Wahlverfahren spätestens acht Wochen und im vereinfachten Wahlverfahren spätestens vier Wochen vor Ablauf der laufenden Amtszeit (§ 63 Abs. 2 bzw. Abs. 4 BetrVG;).
- Der Wahlvorstand hat dann als erstes die Aufgabe die Wählerliste zu erstellen und die Größe der zukünftigen JAV zu bestimmen .
- Weiter geht’s mit dem Wahlausschreiben. Hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben erstellt, wird dieses gemeinsam mit der Wählerliste und der Wahlordnung im Betrieb ausgehangen.
- Nun beginnt so langsam die heiße Phase. Was nutzt eine JAV-Wahl ohne Kandidaten. Also heißt es: Kandidaten finden! Die Wahlvorschläge werden dann innerhalb der im Wahlausschreiben näher bestimmten Fristen vom Wahlvorstand entgegengenommen und geprüft.
- Und damit ihr auch wisst, wen ihr wählen könnt, werden die Wahlvorschläge jetzt veröffentlicht. Wer hat die beste Wahlkampagne gestartet?
- Der Wahltag nähert sich. Ist das Wahlbüro vorbereitet? Haben wir ausreichend Wahlzettel und eine Urne? Und kennen alle den Weg ins Wahlbüro? Nein? Dann solltet ihr noch ein paar Wegweiser aufstellen.
- Am Wahltag werden in der Regel direkt nach der Wahl die Stimmen öffentlich ausgezählt und auf ihre Gültigkeit überprüft.
- Das war’s? Nicht ganz. Die neu gewählten Mitglieder müssen noch informiert werden und zur konstituierenden Sitzung eingeladen werden.
- Ach ja. Gratulieren nicht vergessen.
Weitere detaillierte Informationen zur JAV-Wahl findet ihr auf poko.de
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Musterformulare für die JAV-Wahl
Merkblatt fuer die schriftliche Stimmabgabe
Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Einladung zur konstituierenden Sitzung
Viele weitere hilfreiche Muster-Formulare für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung auf poko.de sowohl für das normale als auch für das vereinfachte Wahlverfahren.
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Nützliche Plakate für die Wahl
Plakat zur Bekanntmachung des JAV-Wahltermins
Plakat zur Vorstellung der neuen JAV
Plakat zur Bekanntmachung einer Versammlung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Videos zur JAV-Wahl
Warum JAV?
Schickt oder zeigt möglichen Wahlkandidaten hiermit beste Argumente für die JAV.
Direkt zum Video auf YouTube

Die QR-Codes zu diesem Video finden sich auch auf Postkarten zur Kandidatenwerbung.
Erhältlich gratis im Seminar/Webinar zur JAV-Wahl
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Etwas falsch gemacht? Ungültige Wahl?
Bei der Wahl eurer Jugend- und Auszubildendenvertretung können natürlich auch Fehler passieren. Und je nachdem, wie schwerwiegend und deutlich diese Fehler sind, kann die Wahl »anfechtbar« sein oder für »nichtig« erklärt werden.
Eine Wahl ist immer dann anfechtbar, wenn durch Fehler im Wahlverfahren oder durch Manipulationen das Wahlergebnis beeinflusst wurde. Und kommt es bei der Wahl sogar zu einem groben und offensichtlichen Verstoß, dann ist die Wahl nichtig und es muss neu gewählt werden.
Ein grober und offensichtlicher Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn
➝ zwar der Begriff Wahl benutzt wird, es sich jedoch erkennbar überhaupt nicht um eine Wahl handelt – wenn also beispielsweise die JAV-Mitglieder auf Zuruf in einer Wahlversammlung bestimmt werden,
➝ ihr während der Wahl offen eingeschüchtert werdet,
➝ jemand in eure Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt wird, der gar nicht bei eurem Arbeitgeber beschäftigt ist oder
➝ die Wahlurne vor dem Abschluss der Wahl unter Ausschluss der Öffentlichkeit geöffnet wird und die Stimmen nicht öffentlich gezählt werden.
Um diese und weitere Fehler zu vermeiden, solltet ihr gut vorbereitet sein! Alles Wichtige und Wissenswerte zur Wahl erhaltet ihr im Seminar Fit für die JAV-Wahl 2026 oder online im Webinar: JAV-Wahl 2026


