JAV-Gesetze

Gesetze sind wichtig. Insbesondere für eure Arbeit in der JAV.

Für die aktive Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist es unerlässlich, die Rechte und Pflichten der JAV zu kennen. Nur so kann man sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden einsetzen. Die Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt. So enthalten diese Gesetze z. B. Regeln

  • zu dem Ablauf von JAV-Versammlungen,
  • wie, wo und wann Sprechstunden abzuhalten sind,
  • zu eurem Anspruch auf Schulungen
  • und wie ihr euren Übernahmeanspruch geltend macht.

Aber nicht alle Gesetze sind für euch von Bedeutung. Um im Gesetzes-Dschungel nicht den Überblick zu verlieren, haben wir an dieser Stelle mal die drei wichtigsten Gesetze für die JAV aufgeführt.

Betriebsverfassungsgesetz

Da gibt es zum einen natürlich das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ohne dieses Gesetz gäbe es auch die JAV nicht. In § 60 BetrVG ist z. B. geregelt, wann eine JAV gewählt werden kann. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist in den §§ 60 – 73b BetrVG geregelt.

Berufsbildungsgesetz

Ebenfalls wichtig ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dort findet ihr alles zum Thema Berufsausbildung. Auch hier gilt: einfach mal reinschauen und lesen. § 14 BBiG ist interessant.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugenarbeitsschutzgesetz – JArbSchG), gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, § 1 JArbSchG. Geregelt sind hier u. a. die Arbeitszeiten, die Ruhepausen oder der Urlausbanspruch.

Natürlich gibt es noch eine ganze Reihe von weiteren interessanten und für euch mehr oder weniger wichtigen Gesetzen. Auf den Internetseiten von Poko findet ihr eine Übersicht der JAV-Gesetze.