Wissenswertes für die JAV-Arbeit

JAV-Wissen

Jetzt bin ich in der JAV und nun…?
Diese Frage wird sich der ein oder andere sicherlich stellen. Umso wichtiger ist es, dass ihr die Rechte und Pflichten der JAV kennt. Denn nur wer informiert ist, kann sich erfolgreich für die Jugendlichen und Auszubildenden in seinem Betrieb einsetzen. Doch wo sind meine Rechte und Pflichten geregelt? Diese Frage lässt sich schnell beantworten: Hier hilft einem der Blick ins Gesetz, und zwar in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dort findet ihr die wesentlichen Grundlagen für eure Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Aber Gesetze sind nicht immer leicht zu verstehen. Deshalb solltet ihr euer Wissen frühzeitig durch spezielle JAV-Seminare erweitern.

Mehr davon gibt es in unseren Seminaren für die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Auf dieser Seite geben wir euch einen Überblick über die Arbeit der JAV:

Was macht denn die JAV?
Schulungsanspruch – Wie gehe ich vor?
JAV-Versammlungen
Kein Handeln ohne Beschluss
Sprechstunden der JAV
Übernahmeanspruch
Gesamt JAV / Konzern JAV
Literaturtipps für die Arbeit in der JAV
Video – Tipps für JAVler

Was macht denn die JAV?

Aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), das heißt:

  • ein offenes Ohr für die Sorgen, Nöte und Ideen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb zu haben,
  • sich zu kümmern und bei Bedarf helfend und beratend zur Seite zu stehen,
  • sich für Qualität in der Ausbildung einzusetzen und die Zukunft aktiv und positiv mitzugestalten – für sich und für andere.

Ob es um neue Ausbildungsplätze, Übernahme im Betrieb oder die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen geht: Die JAV redet mit!
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Schulungsanspruch – Wie gehe ich vor?

Nun, das ist eigentlich ganz einfach. Ihr müsst dabei nur beachten, dass ihr selbst keine Beschlüsse fassen könnt, die gegenüber dem Arbeitgeber wirksam sind. Das kann nur euer Betriebsrat. Wenn ihr euch also schulen lassen wollt, was ich euch unbedingt empfehle, dann solltest ihr zunächst die Teilnahme an einem Seminar (bei Poko natürlich 🙂 ) beschließen. Die eigentliche Beschlussfassung, also die Frage: wer, wann, wo und ob das Seminar überhaupt erforderlich ist, entscheidet dann euer Betriebsrat per Beschluss. Als JAV steht euch bei diesem Beschluss aber das volle Stimmrecht zu. Dies regelt § 67 Abs. 2 BetrVG.
Mehr Infos zum Schulungsanspruch für JAV-Seminare auf poko.de
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JAV-Versammlungen

Die JAV-Versammlung ist nicht mit einer Betriebsversammlung zu vergleichen. Betriebsversammlungen sind Pflicht und werden vom Betriebsrat einberufen. Die Jugend- und Auszubildendenversammlung gem. § 71 BetrVG ist dagegen nicht zwingend und von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig.
Mehr Infos zu JAV-Versammlungen auf poko.de.
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Kein Handeln ohne Beschluss

Auch wenn es vielen von euch lästig erscheint. Voraussetzung für ein wirksames Handeln der JAV ist stets ein Beschluss. Beschlüsse können dabei nur auf JAV-Sitzungen gefasst werden. Beschlüsse, die per Telefon oder Email gefasst werden, sind unwirksam. Gleiches gilt auch für das sog. Umlaufverfahren, bei dem die Mitglieder nacheinander befragt werden. Wichtig ist auch, dass ihr beschlussfähig seid. Beschlussfähig ist die JAV nur dann, wenn mehr als die Hälfte der JAV-Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Eine Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist im Falle einer Verhinderung möglich. Bei einer fünfköpfigen JAV müssen also mindestens drei Mitglieder anwesend sein. Sind nur zwei Mitglieder anwesend, so ist die JAV nicht beschlussfähig. Geregelt ist dies in § 33 Abs. 2 BetrVG.
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Sprechstunden der JAV

Habt ihr in eurem Betrieb mehr als 50 zur JAV wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, könnt ihr zur Durchführung eurer Aufgaben, eine eigene Sprechstunde einrichten. In kleineren Betrieben seid ihr auf die Sprechstunde des Betriebsrats angewiesen.
Mehr Infos zu Sprechstunden der JAV auf poko.de
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Übernahmeanspruch

Vollzeit-Übernahme nach der Ausbildung – die 3 Monatsregel!

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie nutzen. § 78 a BetrVG besagt, dass ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung das Recht auf eine unbefristete Übernahme im erlernten Beruf nach der Ausbildung hat. Um eine solche Übernahme zu erreichen ist es wichtig, dass der Jugend- und Auszubildendenvertreter binnen drei Monate vor Beendigung der Berufsausbildung vom Arbeitgeber schriftlich verlangt, unbefristet übernommen zu werden. Gerichte nennen diese durch § 78 a Abs. 2 BetrVG eröffnete Möglichkeit „Weiterbildungsverlangen“.

Sobald der Jugend- und Auszubildendenvertreter dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt hat, dass er gerne unbefristet übernommen werden möchte, folgt ein entsprechender Arbeitsvertrag. Ein rechtzeitig dem Arbeitgeber mitgeteiltes „Weiterbeschäftigungsverlangen“ sichert dem JAVler also die angestrebte Übernahme.

Die Situation in der betrieblichen Wirklichkeit stellt sich häufig nicht so deutlich dar. So werden JAVler auch manchmal nur in ein Teilzeitarbeitsverhältnis übernommen. Was kann in einer solchen Situation gemacht werden? § 78 a BetrVG besagt, es gibt ausschließlich einen Anspruch auf ein unbefristetes Vollzeit-Arbeitsverhältnis.

Es ist also immer ein Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Vollzeit- Arbeitsverhältnis im erlernten Beruf unter Berufung auf seine Mitgliedschaft in der JAV und unter Bezugnahme auf § 78 a BetrVG zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn alle Azubis des Abschlussjahrgangs lediglich als Teilzeitbeschäftigte übernommen werden.

Trotz eindeutiger Rechtsprechung bleibt die Frage, was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber nur einen Teilzeitarbeitsplatz anbietet? Wer erstmal auf „Nummer Sicher“ gehen möchte, nimmt das vom Arbeitgeber unterbreitete Angebot unter Vorbehalt an. Wichtig dabei: Zu verstehen geben, dass ihr die Erfüllung des „78 a-Anspruchs“ vom Arbeitsgericht prüfen lassen werdet.

Musterschreiben für diesen Fall:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir lediglich eine Übernahme nach Ausbildungsende in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis angeboten. Als Mitglied der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung habe ich jedoch gem. § 78 a BetrVG einen Anspruch auf unbefristete Übernahme in ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis.

Ich nehme daher Ihr Angebot an und behalte mir vor, die Ausgestaltung des Vertrags als Teilzeit-Arbeitsverhältnis beim Arbeitsgericht auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Weitere Infos zum Übernahmeanspruch für JAV-Mitglieder auf poko.de
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Gesamt JAV / Konzern JAV

Unter bestimmten Umständen müsst ihr sogar eine Gesamt-JAV gründen. Und zwar immer dann, wenn in eurem Unternehmen auf betrieblicher Ebene mehrere Jugend- und Auszubildendenvertretungen bestehen. Die Bildung einer Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung ist dagegen nicht zwingend. Mehr dazu gibts es wie immer in unseren Seminaren.
Mehr Infos zur Gesamt- und Konzern-JAV auf poko.de

Die wichtigsten Begriffe, die euch bei der Arbeit in der JAV begegnen können, findet ihr in unserem JAV-Lexikon auf poko.de.
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Literaturtipps für die Arbeit in der JAV

Für die praktische Arbeit als Jugend- und Auszubildendenvertreter haben wir euch hier einige Bücher zusammengestellt, in denen ihr die wichtigsten Grundlagen findet.

lit-arbeit-der-javDie Arbeit der JAV, Christian Ehrich
Für Mitglieder der JAV und Mitglieder des Betriebsrats
Neben allgemeinen Grundsätzen und Kompetenzen der JAV wird deren praktische Umsetzung dargestellt

lit-jav-rechtsprechung-1NEUAUFLAGE Mai 2019:
JAV Rechtsprechungsübersicht – Teil 1 – Rechte und Pflichten im Berufsausbildungsverhältnis, Holger Perschke
Überblick über die bisher zum Berufsausbildungsverhältnis ergangene Rechtsprechung für die Jugend- und Auszubildendenvertretung und den Betriebsrat

lit-jav-rechtsprechung-2JAV Rechtsprechungsübersicht – Teil 2 – Rechte und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung , Holger Perschke
Überblick über die Rechte und Pflichten sowie Aufgaben sowohl der JAV als auch des Betriebsrats im Verhältnis zur JAV

lit-praxis-jav
Praxis der JAV von A bis Z
, Judith/Meyer/Ratayczak/Ressel/Schoden
Verständlich formuliertes Lexikon mit über 140 Stichwörtern zu Aufgaben und Rechten der JAV und deren Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

lit-jav-betriebsratNEUAUFLAGE Mai 2019:
Berufsausbildung im Betrieb – Handlungsempfehlungen für JAV und Betriebsrat , Carmen Silvia Hergenröder
JAV und Betriebsrat finden hier praxisnahe Erläuterungen zu allen Bereichen des Ausbildungsverhältnisses: Vom Ausbildungsvertrag, über Schulungsansprüchen, bis hin zu Zeugnissen

lit-rechtsprechung-betrvgRechtsprechungsübersicht zum Betriebsverfassungsrecht, Bopp/ Georgiou
Rechtsprechungsübersicht mit allen wichtigen Urteilen zum Betriebsverfassungsrecht

 

lit-rechtsprechung-arbeitsrechtRechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht, Bopp/ Beumann/ Georgiou
Das aktuelle Nachschlagewerk mit den wichtigsten Entscheidungen zum Arbeitsrecht

 

lit-jugendarbeitsschutzgesetzJugendarbeitsschutzgesetz Lakies / Schoden
Basiskommentar mit Erläuterungen der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern und jugendlichen Beschäftigten

 

lit-arbeitsschutzgesetzeArbeitsschutzgesetze (Verlag: C.H. BECK)
Enthält alle wichtigen aushangpflichtigen Vorschriften zu Arbeitszeit, Gleichbehandlung, Sonntagsarbeit, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Elternzeit, Beschäftigtenschutz

 

lit-aggAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Handbuch für die betriebliche Praxis, Beseler / Georgiou
Nachtragsband mit aktueller Rechtsprechung
Allgemeine Ausführungen zum AGG und zu den Pflichten von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Dritten mit Kommentaren zu den einzelnen Bestimmungen

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