Hier findet ihr die Infos, die wir auf der Startseite veröffentlicht haben.
Vorzeitige Beendigung von Ausbildungsverhältnissen: interessante Zahlen und Fakten
Wenn in den ersten Monaten des neuen Ausbildungsverhältnisses nicht alles rund läuft, kommen auch schon mal Zweifel auf: Habe ich den richtigen Ausbildungsberuf gewählt? Passt der Ausbildungsbetrieb zu mir? Komme ich mit dem*der Ausbilder:in klar?
Lest mehr – auch zu den rechtlichen Aspekten einer Beendigung des Ausbildungsvertrags
Im JAV-Newsletter erhaltet ihr regelmäßig Infos zu aktuellen JAV-Themen.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Worüber die JAV nicht sprechen darf… oder doch?
Als Mitglied in der JAV erhaltet Ihr viele Informationen eures Betriebs. Was dürft ihr davon weitergeben und wo gilt die Geheimhaltungspflicht? Im Artikel unseres letzten Newsletters erfahrt ihr mehr.
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Onboarding – Tipps für die Begrüßung der neuen Auszubildenden
Am 1. August war für die meisten neuen Auszubildenden der Start in die neue Ausbildung.
Als JAV könnt ihr die erste Zeit der neuen Kolleg*innen aktiv mitgestalten und sie willkommen heißen. Wir haben euch einige Tipps für ein erfolgreiches Onboarding zusammengestellt.
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Zukunft (un)gewiss – bessere Ausbildungsperspektiven dank „Ausbildungsgarantie“?
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist daher wohl eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte für die Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will nun unter anderem mit einem neuen „Weiterbildungsgesetz“ dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken. Unter anderem ist in dem Gesetz die Einführung einer sogenannten Ausbildungsgarantie vorgesehen Mehr Infos zur Ausbildungsgarantie …
Generation Z – Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Die Wertvorstellungen junger Leute stellen die Arbeitgeber*innen vor neue Herausforderungen, die Anforderungen an den Arbeitsmarkt der Zukunft werden sich drastisch ändern. Handlungsempfehlungen für Unternehmen wurden in einem Faktenblatt vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft zusammengefasst. Weiterlesen …
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JAV-Wahl 2022: Wichtige Änderungen und Neuheiten
In vielen eurer Betriebe stehen im Herbst wieder die JAV-Wahlen an. Im vergangenen Jahr sind das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die neue Wahlordnung in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich auch für die JAV-Wahl Erleichterungen, aber auch Stolperfallen.
Ausbildung muss digitaler werden
Eine qualifizierte Ausbildung ist für den weiteren Lebensweg von großer Bedeutung. Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind dabei wichtige Ziele, die das Bundesinstitut für Berufsbildung in einer modernisierten Ausbildungsverordnung verpflichtend verankert hat. Die JAV kann die Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildungszeit beeinflussen.
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Was kann ich gegen mein Lampenfieber tun?
Aufregung und Nervosität sind ganz normal, besonders, wenn man gerade erst Mitglied der JAV geworden ist und dort viel Neues auf einen zukommt. Wie du Lampenfieber z. B. bei Gesprächen mit Arbeitgeber oder bei der Moderation einer JAV-Versammlung in den Griff bekommst, erfährst du in unserem Februar-Newsletter.
Newsletter-Artikel aufrufen und Artikel weiterlesen.
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Auf geht’s! Aber wie??
Ihr seid als JAV gewählt und im Amt. Jetzt heißt es: ran ans Werk! Zuerst müsst ihr euch organisieren, damit ihr zügig eure eigentlichen Aufgaben angehen könnt.
Welches ist der erste Schritt? Wie geht es dann weiter und worauf ist dabei zu achten?
Das Wichtigste für den Start haben wir kurz für euch zusammengefasst
Corona-Krise: Auszubildende müssen besser geschützt werden
Die Zahl der ausbildenden Betriebe ist leider gering. Um in der Corona-Krise bestehende Ausbildungsverträge abzusichern und auch zukünftig die Chancen auf einen Auszubildendenplatz zu erhöhen, fordert der DGB einen Schutzschirm für Ausbildungsplätze.
Das Bewerbungsgespräch – was darf der Arbeitgeber fragen?
Das Bewerbungsgespräch ist ein Kennenlernen für beide Seiten. Der potenzielle Arbeitgeber möchte einen persönlichen Eindruck gewinnen und mehr über die fachlichen sowie die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers herausfinden. Als Bewerber geht es darum, einen Einblick in die Unternehmensstrukturen, Arbeitsbedingungen und Abläufe im Unternehmen zu gewinnen.
Wir haben uns gefragt: Auf welche typischen Fragen solltet ihr euch beim Bewerbungsgespräch vorbereiten? Welche Fragen sind dagegen untypisch und welche sogar unzulässig?
Artikel aufrufen und weiterlesen
Worauf legen Azubi-Bewerber Wert?
Ausbildungsbetriebe aufgepasst: Passen eure Angebote zu den Vorstellungen der jetzigen Bewerber um Ausbildungsplätze? Was ist den Bewerbern wichtig und welche Prioritäten setzen sie bei der Auswahl der Unternehmen bei denen sie sich bewerben? Das hat eine Studie von u-Form Testsysteme unter die Lupe genommen.
Erfahrt, wo noch Handlungsbedarf besteht, um attraktiver für junge Arbeitnehmer zu werden.
JA-Versammlungen – Checkliste
Ihr habt euch erfolgreich für bessere Ausbildungsbedingungen eingesetzt oder eine tolle Veranstaltung für die Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb organisiert?
Dann erzählt euren Kolleginnen und Kollegen davon – ganz nach dem Motto: Tue Gutes und rede darüber. Die Jugend- und Auszubildendenversammlung ist ein wichtiger Teil eurer Öffentlichkeitsarbeit. Sie soll außerdem den Dialog mit euren Kollegen ermöglichen. Nur wenn ihr wisst, wo sie der Schuh drückt, könnt ihr euch auch für ihre Interessen einsetzen.
Check-Liste zur Vorbereitung und Durchführung eurer nächsten JA-Versammlung!
Probezeit in der Ausbildung: Was muss ich beachten?
Hast du dich schon mal gefragt, wann die Probezeit in der Ausbildung beginnt und ob es nicht auch ohne geht? Was ist, wenn du für längere Zeit krank bist oder sogar merkst, dass du dich für den falschen Berufsweg entschieden hast? In unserem neuesten Newsletter kannst du einige interessante und vor allem wichtige rechtliche Fakten zum Thema Probezeit in der Ausbildung nachlesen.
Überstunden für Azubis: Wie ist die Rechtslage?
Du oder einer eurer Auszubildenden ärgert sich, weil der Chef in letzter Zeit häufiger fragt, ob du bzw. er nicht eine Stunde länger bleiben kann? Ausgerechnet dann, wenn man nach der Arbeit noch etwas vorhat. Bestimmt hast du dich auch schon gefragt, ob das überhaupt rechtens ist.
Darauf kann man leider nicht eindeutig mit „ja“ oder „nein“ antworten. Wie so oft, ist es abhängig von einigen Dingen. Artikel weiterlesen …
JAV im Recht: Worüber die JAV nicht sprechen darf …
… oder doch? Wenn du in einer Arbeitnehmervertretung engagiert bist – egal ob in der JAV oder im Betriebsrat – weißt du oft mehr als deine Kollegen. Welche Informationen darfst du weitergeben, welche nicht?
Spätestens nach der Aufregung um die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist klar, dass personenbezogene Daten nicht so ohne weiteres weitergegeben werden dürfen. Aber was ist mit den anderen Infos, mit denen du bei deiner Arbeit als Vertreter der Jugend- und Auszubildenden in Berührung kommst?
Einen Überblick über die Geheimhaltungspflichten der JAV erhältst du im Artikel des April-Newsletters.
Herzlichen Glückwunsch zu eurer Wahl!
Ab sofort kümmert ihr euch um alle Belange der jugendlichen Arbeitnehmer und Azubis unter 25 Jahren in eurem Betrieb – egal ob sozialer, personeller oder auch
wirtschaftlicher Art.
- Ihr beantragt Maßnahmen beim Betriebsrat, die den Jugendlichen bzw. Auszubildenden helfen.
- Ihr kontrolliert die Einhaltung geltender Gesetze, Verträge und Betriebsvereinbarungen.
- Ihr seid Ansprechpartner für die Fragen und Probleme aller jugendlichen Arbeitnehmer.
- Ihr setzt euch für eine qualifizierte Ausbildung ein.
- Ihr fördert die Integration ausländischer Kollegen.
Auf in den Endspurt…
Seit dem 1. Oktober ist es soweit: Die letzte Runde zur JAV-Wahl ist eingeläutet und in den ersten Betrieben wird bereits gewählt. Die Kandidaten sind gefunden und haben wahrscheinlich bereits kräftig die Wahlkampftrommel gerührt.
Im 4. Teil unserer Wahl-Updates erinnern wir noch einmal daran, was wichtig ist, wenn der Tag der Stimmabgabe naht. Für den Wahlvorstand bleibt keine Zeit zum Ausruhen – am Wahltag soll schließlich alles rund laufen und auf den letzten Metern vorm Ziel ist noch so einiges zu organisieren.
JAV-Wahl – so geht´s!
Wir begleiten euch mit regelmäßigen Updates durch die gesamte Wahl
Wie die Zeit vergeht…
Die ersten Lebkuchen und Spekulatius füllen schon wieder die Supermarktregale. Ein untrügliches Zeichen dafür, dass die (Vor-)Weihnachtszeit quasi eingeläutet ist – wie alle Jahre wieder pünktlich zum Septemberanfang… Das heißt aber auch: Damit sind es nur noch wenige Wochen bis in den ersten Betrieben eine neue JAV gewählt wird. Wenn das Wahlausschreiben erst einmal aushängt, heißt es schnell sein. Denn wichtige Fristen – zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zum Einspruch gegen die Wählerliste – beginnen zu laufen, wie wir euch auch schon im zweiten Teil unserer Wahl-Updates berichtet haben.
Denkt dran: im normalen Wahlverfahren können Wahlvorschläge nur bis zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens eingereicht werden. Im vereinfachten Wahlverfahren geht es bis eine Woche vor dem Tag der Wahlversammlung.
Damit die Wahl nicht ins Wasser fällt, müssen jetzt also Kandidaten gesucht und vor allem auch gefunden werden. Denn es gilt: eure Stimme kann nur bekommen, wer vorher ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurde.
Hier ist auch euer Engagement als amtierende JAV gefragt. Indem ihr eure positiven Erfahrungen teilt, könnt ihr junge Kollegen dafür begeistern, in der JAV aktiv zu werden. Oder wollt ihr selbst die Zukunft in eurem Unternehmen weiter aktiv mitgestalten? Dann kandidiert doch einfach gleich selbst noch einmal.
JAV-Wahl – so geht´s!
Wir begleiten euch mit regelmäßigen Updates durch die gesamte Wahl
Es wird heiß…
… nicht nur wegen der sommerlichen Temperaturen, sondern auch weil die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung immer näher rücken.
Zeit für den Wahlvorstand in Aktion zu treten. Sobald er im Amt ist, hat er die Aufgabe, die Wahl vorzubereiten und durchzuführen. Das Gesetz spricht davon, dass der Wahlvorstand die Wahl „unverzüglich“ einleiten muss. Was sehr juristisch klingt, lässt sich auch einfach so umschreiben: Der Wahlvorstand sollte sich für eine gründliche Vorbereitung der Wahl zwar ausreichend Zeit nehmen, dabei aber nicht unnötig zögern und zaudern oder notwendige Entscheidungen auf die lange Bank schieben.
Eine der wichtigsten Handlungen des Wahlvorstands in dieser Phase ist die Aufstellung der Wählerliste. Der Wahlvorstand muss zunächst feststellen, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die JAV wählen dürfen. Das sind grundsätzlich alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 und alle Auszubildenden unter 25 Jahren im Betrieb. Alle Wahlberechtigten muss er in die Wählerliste aufnehmen. Dabei sollte der Wahlvorstand sehr sorgfältig vorgehen. Denn nur wer auf der Wählerliste steht, darf später auch tatsächlich wählen. …
JAV-Wahl – so geht´s!
Wir begleiten euch mit regelmäßigen Updates durch die gesamte Wahl
Der Countdown läuft…
Mit großen Schritten nähern sich die JAV-Wahlen, die vom 1. Oktober bis 30. November deutschlandweit stattfinden. Höchste Zeit also, um die ersten Schritte einzuleiten.
Zunächst ist euer Betriebsrat am Zug. Er muss den Wahlvorstand bestimmen, der später die Wahl durchführt und leitet. Als amtierende JAV könnt ihr dabei mitreden. Ihr habt bei der Beschlussfassung des Betriebsrats über die Bestellung des Wahlvorstands volles Stimmrecht.
Den Wahlvorstand sollte der Betriebsrat möglichst frühzeitig einsetzen, damit noch ausreichend Zeit für alle Vorbereitungen bleibt.
Unsere Empfehlung: Als JAV solltet ihr euren Betriebsrat zeitig auf die anstehenden JAV-Wahlen ansprechen und diesen nötigenfalls auch auf seine Pflicht zur Bestellung eines Wahlvorstands hinweisen.
Wann wird´s höchste Eisenbahn? Wenn es in eurem Betrieb mehr als 100 zur JAV Wahlberechtigte – also jugendliche Arbeitnehmer unter 18 oder Auszubildende unter 25 Jahren – gibt, wird im sogenannten „normalen“ Wahlverfahren gewählt. In dem Fall ist der Wahlvorstand spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV einzusetzen.
Wenn bei euch im Betrieb zwischen 5 und 50 Wahlberechtigte arbeiten, dann wird im sogenannten „vereinfachten“ Wahlverfahren gewählt. In diesem Verfahren ist die Frist für die Einsetzung des Wahlvorstands reduziert auf vier Wochen vor Ablauf der Amtszeit der aktuellen JAV.
In Betrieben mit mehr als 50 und bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt die Besonderheit, dass der Wahlvorstand und der Arbeitgeber vereinbaren können, dass im vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird. Wenn sich die beiden darüber nicht einigen, gilt aber das normale Wahlverfahren und die entsprechend längeren Fristen.
Ein Beispiel für die Fristberechnung: Wenn die Amtszeit eurer JAV bereits direkt am Anfang des Wahlzeitraums am 1. Oktober endet und ihr im normalen Verfahren wählt, dann müsste der Wahlvorstand spätestens bis zum 6. August bestellt werden.
Also keine Zeit verlieren – aktiv werden!
Wenn ihr genau berechnen wollt, wann euer Wahlvorstand spätestens bestellt sein muss, empfehlen wir euch unseren Poko JAV-Wahl-Rechner.
Sommerzeit = Reisezeit: Wie ihr sorglos in den Urlaub startet
Urlaubszeit, die schönste Zeit des Jahres ist da – die Sonne scheint, das Thermometer klettert über 30 Grad und der Strand ruft. Das erste (Ausbildungs-) Gehalt hat der ein oder andere vielleicht für die lang ersehnte Reise zurückgelegt und jetzt soll der Urlaub auf jeden Fall gelingen. Reisekataloge wälzen, auf Buchungsseiten im Internet surfen, Angebote vergleichen – das alles gehört dazu und steigert die Vorfreude. Damit ihr schließlich sorglos in den Flieger Richtung Süden steigen könnt, solltet ihr aber unbedingt auch die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Urlaubsrecht kennen, die wir hier für euch zusammengestellt haben:
Fußball WM 2018: Wie ihr dabei nicht ins berufliche Abseits geratet
Vom 14. Juni bis 15. Juli wird Fan-Herzen wieder Einiges abverlangt, wenn in Russland 32 Teams um den nächsten WM-Titel kämpfen und das teilweise schon am Nachmittag oder frühen Abend. Für alle Fußball-Fans, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, ist das eine bittere Pille. Was also tun? Einfach mal die Arbeit oder Ausbildung sausen lassen? Oder vielleicht – Internet macht´s möglich – das Spiel ganz praktisch über Livestream am Computer bei der Arbeit verfolgen?
JAV-Wahl: Fehler vermeiden durch Schulungen
Zu den JAV-Wahlen 2018 haben wir an dieser Stelle bereits einiges gesagt. Wie immer, findet ihr diese Infos zur JAV-Wahl in unserem Archiv.
Hier möchten wir euch weitere Infos und Hilfsmittel zur Wahl geben. Schaut also immer mal wieder „rein“, um „auf dem Laufenden“ zu bleiben.
Bei der Wahl euer Jugend- und Auszubildendenvertretung können natürlich auch Fehler passieren. Und je nachdem, wie schwerwiegend und deutlich diese Fehler sind, kann die Wahl „anfechtbar“ sein oder für „nichtig“ erklärt werden.
Einen kurzen Überblick über 8 „beliebte“ Wahlfehler könnt ihr in unserem Gratis-Webinar JAV-Wahl 2018 erhalten. Hier erfahrt ihr z. B., wer den Wahlvorstand bestimmt, wer überhaupt wählen und gewählt werden darf und wie man typische Fehler im Wahlausschreiben vermeiden kann.
Dieses 45-minütige Webinar ersetzt natürlich nicht ein umfassendes Präsenzseminar, in dem wir die JAV-Wahl konkret und mit Hilfe von Fristenrechnern, Formularen und Checklisten durchgehen können. Schaut euch doch einfach mal die Termine an! Euren Seminar-Wunschtermin teilt ihr dann dem Betriebsrat mit (auch für Betriebsräte, die bei der Vorbereitung der Wahl mithelfen, ist dieses Seminar übrigens genau richtig), der die Teilnahme beschließt.
Alle Termine und Inhalte des 2-tägigen Präsenzseminars „JAV-Wahl 2018“ auf einem Blick
JAV-Wahl: Starte jetzt!
Bald ist es wieder soweit. Die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Immer in „geraden“ Jahren wird gewählt – also auch in diesem Herbst.
In einigen, für Auszubildende und jugendliche Arbeitnehmer/-innen wichtigen Fragen, von der Qualität der Berufsausbildung bis zur Übernahme in eine Festanstellung, kann die JAV gemeinsam mit dem Betriebsrat Verbesserungen durchsetzen und sich für die besonderen Belange der Jugendlichen und Auszubildenden stark machen.
Deshalb ist die Wahl zur JAV so wichtig. Verzichtet nicht auf eure Rechte, seid immer über das aktuelle Geschehen im Betrieb informiert, setzt euch für Gleichbehandlung und -berechtigung von Auszubildenden ein und vieles mehr.
Voraussetzung für die Wahl einer JAV ist nach § 60 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz, dass in eurem Betrieb in der Regel mindestens 5 jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren beschäftigt sind und es einen Betriebsrat gibt.
Damit die JAV erfolgreich in das Amt starten kann, will die Wahl gut organisiert sein. Dabei sind auch einige Formalien zu beachten: Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Stimmabgabe und schließlich der Konstituierung der neu gewählten Jugend- und Auszubildendenvertreter. Fehler können die Wahl anfechtbar oder schlimmstenfalls sogar ungültig machen.
Weitere Infos zur JAV-Wahl
Was zu beachten ist, um die Wahl rechtssicher zu meistern, erfahrt ihr in unserem Seminar zur JAV-Wahl 2018. Hier bekommt ihr praktische Tipps und erfahrt, welche Regeln besonders wichtig sind, damit eure Wahl mit Sicherheit ein Erfolgt wird!
Was verdient man als Azubi in der Ausbildung?
Die Wahl des richtigen Ausbildungsberufs fällt den wenigsten leicht. Wie entscheidet man schon, was man für den Rest seines Berufslebens machen möchte? Ihr habt eure Wahl bereits getroffen und euch für eine Ausbildung entschieden. Vielleicht hat dabei neben euren Interessen und Fähigkeiten auch die Ausbildungsvergütung eine wichtige Rolle gespielt.
Eine Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vergleicht die Gehälter, die in verschiedenen Ausbildungsberufen gezahlt werden. Wenn ihr also wissen wollt, was andere Azubis verdienen, könnt ihr das für viele Branchen auf der Webseite des BIBB nachlesen. Zu finden ist die ganze Übersicht unter folgendem Link: https://www.bibb.de/de/73539.php
Dort werden die Ausbildungsvergütungen verglichen, die durch einen Tarifvertrag festgelegt sind. Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeberverband auf der einen Seite, also einem Zusammenschluss von Vertretern der Arbeitgeber einer Branche, und einer Gewerkschaft als Vertreter der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. In den meisten Branchen vereinbaren die Arbeitgeber und Gewerkschaften auf diese Weise, was ihre Auszubildenden verdienen.
Boxenstopp – Kraft und Energie tanken
Ein arbeitsreiches Jahr liegt hinter euch und ihr habt viele Dinge für die Auszubildenden in eurem Unternehmen erreicht. Um auch den Endspurt der zweiten Amtshälfte zu meistern, ist es Zeit innezuhalten, alles Revue passieren zu lassen und zu überlegen, welche Vorhaben für 2018 noch auf eurer Liste stehen. Besonnenheit, Struktur, positives Denken und Motivation sind gefragt. Artikel weiterlesen
Ausbildungsreport 2017 ist alarmierend
32,2 % aller Minderjährigen Azubis machen Überstunden
Der neue Report vom DGB macht eines besonders deutlich: Rund die Hälfte aller Auszubildenden wünscht sich eine vorteilhaftere Abstimmung zwischen dem Betrieb und der Berufsschule. Der Report widmet sich in diesem Jahr hauptsächlich den Berufsschulen.
Mehr als die Hälfte (50,4 %) der Auszubildenden stimmt für eine bessere Koordination von Betrieb und Berufsschule.
Besonders nachdenklich stimmt folgende Abstimmung: 11,5 % der befragten Auszubildenden gaben an, immer oder häufig ausbildungsfremde Aufgaben ausführen zu müssen. Besorgniserregend sind die Angaben von minderjährigen Auszubildenden: 32,2 % der befragten Auszubildenden macht regelmäßig Überstunden.
Ein großer Teil, etwa 72 % der Azubis ist mit der Ausbildung, die sie absolvieren, zufrieden oder sehr zufrieden.
Der Ausbildungsreport 2017 steht als PDF-Datei hier zum Download bereit. Die Ergebnisse setzen sich aus den Antworten von 12.191 Auszubildenden aus den 25 häufigsten Ausbildungsberufen zusammen.
Werden Dachdecker in Zukunft Drohnen nutzen?
In naher Zukunft wird die industrielle Produktion mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik verzahnt werden. Intelligente und digital vernetzte Systeme bilden die technische Grundlage dafür. Dadurch soll eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion möglich werden: Maschinen, Anlagen, Logistik, Menschen und Produkte kooperieren und kommunizieren direkt miteinander. Das wird auch die Berufsausbildung verändern.
Ein sicherer Umgang mit Computertechnik wird immer wichtiger und gewinnt mehr an Bedeutung. Digitale und IT- Kompetenzen gehören mittlerweile zur Schlüsselkompetenz.
Wie du dich als JAV aktiv für eine gute Ausbildungsqualität einsetzen kannst, erfährst du in unserem Seminar Jugend- und Auszubildendenvertretung I.
azubi.report 2017: Was Azubis sich wünschen
Am 01. August 2017 beginnt das neue Ausbildungsjahr. Für Azubis ist es wichtig, neben interessanten Aufgaben, geregelten Arbeitszeiten auch eine gute Stimmung im Ausbildungsbetrieb beziehungsweise ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten, vorzufinden.
Auch die Personalabteilungen wissen das. Sie orientieren sich immer mehr nach dem Cultural Fit-Prinzip. Der „Cultural Fit“ bezeichnet den Grad der Übereinstimmung in Bezug auf Wertevorstellungen und Verhaltensweisen zwischen einem Bewerber und dem Unternehmen. Eine kulturelle Ähnlichkeit des Bewerbers zum Betrieb wird den Verantwortlichen der Personalabteilungen immer wichtiger als die reine Schulnote.
Um den passenden Ausbildungsbetrieb zu finden, ist eine passgenaue und ausführliche Recherche besonders wichtig und lohnenswert. Vorbereitung ist alles. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Erwartungen auch nachhaltig wünschenswert erfüllen.
Verlängerte Probezeit für Azubis – ist das möglich?
Für jeden Beschäftigten ist die Probezeit von besonderer Bedeutung. Innerhalb dieser Zeitspanne kann das Arbeitsverhältnis nämlich ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Beide Seiten – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – sollen so die Möglichkeit erhalten, sich für oder gegen die weitere Zusammenarbeit zu entscheiden.
Die Rechtslage
Auszubildende haben nach dem Berufsbildungsgesetz jedoch eine andere, verkürzte Probezeit von mindestens einen und maximal vier Monaten. Demgegenüber müssen „normale“ Beschäftigte in der Regel mit einer Probezeit von sechs Monaten leben.
Das Problem
Gerade zu Beginn der Ausbildung, in einem völlig neuen Arbeitsumfeld, sind vier Monate eine relativ kurze Zeit, die von Ausbildern und Azubis aktiv genutzt werden muss … Artikel weiterlesen
Was könnt ihr gemeinsam in Angriff nehmen?
„Was macht ihr eigentlich so?“ – diese Frage wird euch sicherlich häufig als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestellt.
Sicherlich ist diese Frage manchmal schwer zu beantworten, da ihr neben der „alltäglichen“ JAV-Arbeit eventuell keine Zeit mehr habt, neue, kreative Projekte in Angriff zu nehmen.
Und was könnte man als „Eigeninitiative“ eigentlich machen?
Hier mal einige Ideen:
- Einführung von Beurteilungsbögen für die Azubis:
Mit Hilfe dieser Bögen weiß der Azubi, wie er sich in der jeweiligen Abteilung „angestellt“ hat. Außerdem hat er damit einen Nachweis über seine Aufgabenfelder. - Ausbildungsstandkontrolle (SWK):
Hierbei ist es wichtig, nicht nur die Auszubildenden zu beurteilen, sondern auch deren Ausbildungsstand zu kontrollieren. So erreicht man, dass man vorhandene Defizite in der Ausbildung beheben bzw. Verbesserungsmaßnahmen vereinbaren kann. - Essensgeld für die Kantine:
Häufig ist das Essen in Kantinen relativ teuer, so dass eine Vergünstigung sicherlich sehr willkommen ist. - Tag der offenen Tür für die Ausbildung:
Der Betrieb informiert – in Zusammenarbeit mit den Azubis – die Besucher über die Ausbildungsmöglichkeiten und -ziele - Azubi-Bibliothek:
Einrichten einer kleinen Bibliothek mit Büchern, die für die Ausbildung sinnvoll sind. - Ruheraum/Sitzungsraum:
Raum zur Verfügung stellen, in dem sich die Azubis zurückzeihen, lernen oder auch nur Pause machen können.
Im JAV-Forum findet ihr übrigens eine Rubrik „Eigeninitiative“ , in der ihr eure Ideen posten könnt und gemeinsam – auch mit Tipps unserer Moderatoren – Möglichkeiten finden könnt, die Ideen umzusetzen.
Arbeitszeit und Berufsschule
Wie ist das eigentlich mit der Berufsschule? Ist der Weg zur Berufsschule Arbeitszeit?
Muss ich nach der Berufsschule in den Betrieb zurückkehren?
Und was ist mit den Schulpausen? Werden die als Arbeitszeit angerechnet?
Welche gesetzliche Regelungen es gibt – für Auszubildende unter 18 und über 18 -, erfahrt ihr im Artikel „Sind der Weg zur Berufsschule und die Schulpausen eigentlich Arbeitszeit?“ aus unserem letzten JAV-Newsletter.
Wie wäre es mal mit JAV-Sprechstunden
Wer von euch kennt das nicht? Man plant ein gemeinsames Grillfest im Sommer mit Freunden. Je größer die Gruppe dann ist, desto schwieriger werden die Absprachen untereinander und vor allem ist es mühseliger sich auf einen Termin zu einigen. So verhält es sich auch in Unternehmen mit einer großen Anzahl von Mitarbeitern und Auszubildenden.
Vertritt eine JAV mehr als 50 Beschäftigte, hat sie die Möglichkeit Sprechstunden anzubieten (§69 BetrVG). Diese Sprechstunden finden dann während der Arbeitszeit statt. Dabei wird die genaue Zeit und der genaue Ort vom Betriebsrat mit dem Arbeitgeber vereinbart. Alle anfallenden Kosten für die Sprechstunde, wie beispielsweise Räume oder weitere sachliche Mittel hat der Arbeitgeber zu tragen (§ 65 Abs. 1 i.V.m. § 40 BetrVG).
Wichtig dabei ist, dass sich die Jugendlichen und Auszubildenden, die zur Sprechstunde kommen wollen, bei ihren Vorgesetzten ab- und wieder anmelden müssen.
Spezialisierung auf Online-Shops
Auszubildende im Einzelhandel können sich ab August auf Online-Shops spezialisieren. Ab diesem Zeitpunkt wird es eine sogenannte Wahlqualifikation Onlinehandel geben.
Doch was bedeutet dies für die Jugend- und Auszubildendenvertretung? Oder ist die geänderte Ausbildungsordnung für die JAV ohne Bedeutung? Und falls nicht? Was müsst ihr beachten? Vermutlich müsste euer Betrieb den Ausbildungsplan ändern und die jeweiligen Ausbildungsstationen auf die neue Wahlqualifikation anpassen. Und genau hier kommen die Rechte der JAV zum Tragen. Die Maßnahmen der Berufsbildung betreffen überwiegend die Auszubildenden. Deshalb hat die JAV ein Teilnahmerecht an BR-Sitzungen, sowie ein Stimmrecht und ein Antragsrecht. Der Betriebsrat hat die JAV zu Besprechungen mit dem Arbeitgeber hinzuzuziehen und die JAV-Vertreter rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.
Aber Achtung: Die Vertretung der Anliegen gegenüber dem Arbeitgeber obliegt dem Betriebsrat, nicht der JAV. Insbesondere die Mitbestimmungsrechte nach § 98 BetrVG stehen dem Betriebsrat und nicht der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu.
Heute: Die Lernpflicht
Richtig Begeisterung kommt bei dem Wort natürlich nicht auf. Die Lernpflicht. Klingt auch irgendwie altmodisch. Ist aber für Auszubildende unabdingbar und in § 13 BBiG geregelt. Und was bedeutet Lernpflicht nun tatsächlich? Dazu das Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahre 1985:
„Auszubildende haben sich vorranging darum zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Von ihnen kann erwartet werden, dass sie aktiv an ihrer Ausbildung mitwirken und sich bemühen, unter Anspannung ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten das Ausbildungsziel zu erreichen.“
Zur Lernpflicht gehört übrigens auch das „Studium“ während der Freizeit, so das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1973. Von Auszubildenden kann ein gewisses Maß geistiger Bemühungen – wie z.B. das Lesen von Büchern – auch außerhalb der Arbeitszeit verlangt werden.
Na dann…
Kennt ihr schon …
unsere Einführungsseminare? Nein? Dann wird es aber Zeit. Gerade als neu gewähltes Gremium macht es Sinn, sich einmal mit JAV-Seminaren zu befassen. Unsere JAV-Seminare I bis III vermitteln euch das nötige Wissen, um sicher über die Runden zu kommen.
Jetzt werdet ihr euch vielleicht fragen, ob ihr denn überhaupt Anspruch auf ein solches Seminar habt.
Habt ihr. Der Schulungsanspruch ergibt sich aus § 37 Abs. 6 BetrVG. Zwar spricht § 37 Abs. 6 BetrVG nur von Betriebsräten, doch § 65 BetrVG sorgt dafür, dass § 37 BetrVG auch entsprechend für die Jugend- und Auszubildendenvertretung gilt. Danach habt ihr Anspruch auf Seminare, die euch Kenntnisse vermitteln, die für eure Arbeit als JAV erforderlich sind. Und dazu zählen selbstverständlich unsere Einführungsseminare.
Die Teilnahme an einem Seminar muss zunächst von euch beschlossen werden. Diesen Beschluss leitet ihr dann an den Betriebsrat weiter. Hier erfolgt die eigentliche Beschlussfassung, bei der ihr aber ein volles Stimmrecht habt. Und jetzt kann es losgehen.
Wann sehen wir uns auf einem JAV Seminar?
Es gibt viel zu tun – packt es an!
Jetzt geht die Arbeit der JAV erst richtig los
Die erste Sitzung steht vor der Tür?
Hier könnt ihr eure ersten Beschlüsse fassen. Beschlüsse werden üblicherweise mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Ausnahmen gibt es immer dann, wenn das Gesetz die absolute Mehrheit verlangt. D. h. die gesamte JAV muss anwesend sein und mit der Mehrheit der Stimmen einen Beschluss fassen. Dies ist z. B. der Fall, wenn ihr euch eine Geschäftsordnung gebt, § 36 BetrVG.
Herausforderung: Protokoll?
Über jede Sitzung der JAV ist ein Protokoll zu fertigen. In die Sitzungsniederschrift gehört mindestens der Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst wurden. Die Niederschrift ist sodann vom Vorsitzenden der JAV und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Zudem müsst ihr der Niederschrift eine Anwesenheitsliste beifügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.
Es gibt viel zu tun – packt es an!
Jetzt geht die Arbeit der JAV erst richtig los
Womit startet ihr?
Als erstes müsst ihr einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter wählen. Dies geschieht in der sogennanten konstituierenden Sitzung und ist in § 60 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit § 26 BetrVG geregelt. Eine JAV ohne Vorsitzenden ist nicht handlungsfähig. Die Wahl kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Das Gesetz schreibt hier nichts vor. Vorsitzender und Stellvertreter kann nur ein Mitglied der JAV werden. Nicht vergessen! Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt die JAV im Rahmen der von ihr gefassten Beschlüsse.
Und dann?
Dann sollte euer Vorsitzender zur ersten JAV-Sitzung einladen. Aber Achtung! Hierüber ist der Betriebsrat zu unterrichten. Denn der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Mitglied kann an diesen Sitzungen teilnehmen. Die Ladung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Im Gesetz gibt es hierzu keine Regelungen. Gemäß § 29 Abs. 2 BetrVG hat der Vorsitzende die Mitglieder der JAV rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Ist ein Mitglied verhindert, so hat der Vorsitzende das Ersatzmitglied zu laden. Aber nur in den Fällen der echten Verhinderung. Das ist z. B. der Fall, wenn das ordentliche Mitglied krank oder im Urlaub ist. Auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist eine echte Verhinderung.
Um die Wette laufen
…für die Firma und die Gesundheit: Bei der „Corporate Health Challenge“, einem neuen bundesweiten Wettbewerb, zählt jeder Schritt. Damit soll das Gesundheitsbewusstsein und der Teamgeist innerhalb der Unternehmen gestärkt werden.
Im Wettbewerb gegen andere Unternehmen legt ein Team von mind. 5 Mitarbeitern sechs Wochen lang so viel Schritte wie möglich zurück, nicht nur bei der Arbeit, sondern auch vorher und nachher. Es gewinnt das Unternehmen, dass die höchste durchschnittliche Zahl pro Mitarbeiter und Tag erreicht hat.
Also anmelden, rein in die Laufschuhe, Aufzug meiden und joggen, spazierengehen, einkaufen, gärtnern….und gewinnen! Sachpreise warten auf Euch und nebenbei ihr tut etwas für den guten Zweck. Ihr erlauft Spenden für die deutsche Kinderkrebsstiftung.
Die JAV – so wichtig ist eure Arbeit!
Die neuen Auszubildenden haben gerade angefangen und sind sicherlich dankbar für eure Unterstützung. Denn leider scheint in deutschen Ausbildungsbetrieben einiges im Argen zu liegen, wie der vom DGB veröffentlichte aktuelle Ausbildungsreport 2016 (Ausbildungsreport 2016: Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick) zeigt.
In vielen Unternehmen hapert es an der Qualität der Ausbildung. Über die Hälfte der Azubis leiden unter schlechten Arbeitsbedingungen und –anforderungen. Viele leisten Überstunden, üben ausbildungsfremde Tätigkeiten aus und bekommen keine fachliche Anleitung durch den Ausbilder. Druck und Stress pur also schon zu Beginn ihres Arbeitslebens, wo doch die Umstellung von Schule auf den Arbeitsplatz ohnehin schon kein Pappenstiel ist.
Wo ihr als JAV ansetzen könnt, um eure Auszubildenden zufriedener zu machen und die Qualität ihrer Ausbildung sicherzustellen, erfahrt ihr auch in den Einführungsseminaren für die Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die JAV-Wahl steht vor der Tür! – Steht auch euer Wahlvorstand?
Die JAV-Wahl muss von einem Wahlvorstand organisiert werden – ohne Wahlvorstand ist die Wahl nichtig. Ihr habt nicht mehr viel Zeit – der Betriebsrat muss diesen je nach Wahlverfahren spätestens 8 bzw. 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der jetzigen JAV bestellen. Und die diesjährige JAV-Wahl findet ja bereits zwischen dem 01.10. – 30.11.2016 statt.
Verliert also keine Zeit und informiert euch über Ernennung und Aufgaben des Wahlvorstands, dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Musterformulare zur Information des Arbeitgebers über die Bestellung des Wahlvorstandes:
Der Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand (normales Wahlverfahren)
Der Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand (vereinfachtes Wahlverfahren)
Der Betriebsrat bleibt untätig (normales Wahlverfahren)
Der Betriebsrat bleibt untätig (vereinfachtes Wahlverfahren)
Weitere Musterformulare zur JAV-Wahl gibt es auf poko.de
Übrigens: Um die Fristen der JAV-Wahlen im Überblick zu haben, nutzt einfach den JAV-Wahl-Fristenrechner!
Denn sie wissen nicht, worauf sie sich einlassen
522.000 junge Menschen haben 2015 eine Ausbildung begonnen und mehr als 40.000 Lehrstellen in Deutschland sind unbesetzt geblieben. Im „Azubi-Report 2016“ der Plattform Ausbildung.de wurden mehr als 2.000 Auszubildende nach ihren Erwartungen, ihrem Verdienst und ihrer Zufriedenheit befragt. Einerseits sind die Lehrlinge zufrieden wie lange nicht mehr, andererseits hatten sie vor Beginn der Ausbildung keine Ahnung, was auf sie zukommt.
Lehrpieps?
Oder Stift? Sagt heute kein Mensch mehr. Das Berufsbildungsgesetz spricht von Auszubildenden. Die Bezeichnung Stift ist veraltet und gilt teilweise als abwertende Bezeichnung für einen Auszubildenden. Gleiches gilt auch für den noch bis in die 1960 Jahre bekannten Lehrpieps. Doch woher kommen diese Bezeichnungen. Ich muss zugeben, dass meine Recherchen beim Lehrpieps scheiterten. Der Begriff Stift stammt dagegen wohl aus dem 19. Jh. in Gedanken an etwas Kleines, Schmales, Geringes. Aus diesem Grund dürfte auch klar sein, warum man den Begriff Stift heutzutage nicht mehr verwendet oder verwenden sollte. Auch wenn er aus dem Sprachgebrauch noch nicht gänzlich verschwunden ist. Natürlich gibt es die Jugend- und Lehrpiepsvertretung ebensowenig, wie die Jugend- und Stiftvertretung. Es heißt weiterhin Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Jipiiiieh, es wird wieder gewählt!
Ihr habt es sicherlich auf dem Schirm: Im Herbst steht die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter an. Alle zwei Jahre findet diese statt. Wie steht’s mit euch? Habt ihr nicht Lust euch in der JAV zu engagieren? So wie es in der Vergangenheit sicherlich bereits andere für euch getan haben. Seid ihr dann nicht auch einmal dran? Oder denkt ihr, bei uns läuft’s, warum sollte ich in der JAV mitmischen? Dass momentan alles rund läuft, bedeutet aber nicht, dass es auch zukünftig so sein wird. Als JAV könnt ihr auf jeden Fall Einfluss nehmen, etwas gegen schlechte Arbeitsbedingungen tun und aktiv Zukunft mitgestalten. Meckern und wegducken alleine hilft nicht!
Du bist noch nicht überzeugt? Ist dir denn eigentlich bewusst, dass du dich nicht nur für deine jungen Kollegen einsetzen und auf Unternehmensentscheidungen Einfluss nehmen kannst, sondern auch selbst davon profitierst? Hier erfährst du wie.
Vertrauen oder Sex-Appeal?
Wonach habt ihr euren Ausbildungsplatz oder euren Beruf ausgewählt. Sicher nicht, ob dieser in der Öffentlichkeit als vertrauenswürdig gilt. Und ganz sicher nicht, ob eure Mitmenschen den Beruf sexy finden. Oder doch? Welche Berufe sind überhaupt vertrauenswürdig, und welche sind sexy? Nach einer Untersuchung der Gesellschaft für Konsumforschun (GfK) sind vertrauenswürdige Berufe meistens auch sexy. Der Feuerwehrmann ist nicht nur als Lebensretter begehrt, sondern auch als Flirtpartner. Und natürlich der Pilot… Doch auch Zugführer und Busfahrer genießen Vertrauen und sind somit wohl zwangsläufig auch sexy. Nun gut… Und der Arzt? Natürlich, der auch. Und Politiker? Die belegen aktuell den letzten Platz. Genießen überhaupt kein Vertrauen und sind damit absolut unsexy. Sofern dieser unmittelbare Zusammenhang zutreffend ist. Wer an der aktuellen Rangliste interessiert ist, findet die hier. Und wer deshalb jetzt schnell noch seine Ausbildung wechseln möchte, der möge eins bedenken. Nicht alles hängt vom Beruf ab.
Fragen und Antworten zur JAV
Warum sollte ich bei der JAV mitmachen? Wie bereitete ich mich auf meine Tätigkeit in der JAV vor? Was ist, wenn ich „Ärger“ mit dem Arbeitgeber habe, gefährde ich meine Übernahme?
Diese und viele weitere Fragen tauchen häufig in Gesprächen mit Auszubildenden auf. Wir haben – aus der Erinnerung – ein Gespräch mit einem Auszubildenden wiedergegeben, indem auf diese und weitere Fragen zur JAV-Arbeit eingegangen wird.
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Zu wenig zum Leben, zu viel zum…
Ihr wisst schon. Es kann nur um’s Geld gehen. Genauer gesagt um die Ausbildungsvergütung. Wer bekommt wieviel. Dass einige Ausbildungsberufe schlecht bezahlt werden, ist nichts Neues. So bekommen angehende Friseure im Westen durchschnittlich 494 EUR. Im Osten sieht es dagegen noch schlechter aus. Hier bekommen Friseurauszubildende nur 269 EUR. Ob man davon leben kann. Besser schneiden da Auszubildende im Maschinen- und Anlagenbau ab. Diese verdienen teilweise mehr als 1000 EUR im Monat. Aber auch Dachdecker, Gebäudereiniger und Gärtner schneiden mit 700 bis 800 EUR nicht schlecht ab. Mehr zu diesem Thema findet ihr unter www.spiegel.de.
JA-Versammlung – Was muss beachtet werden?
Eure Aufgabe als JAV-ler ist es, darauf hinzuwirken, dass der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte im Interesse der von euch vertretenen Jugendlichen und Azubis wahrnimmt. Um das gewährleisten zu können, ist es wichtig, dass ihr die Möglichkeit habt euch mit euren jungen Kollegen über deren Sorgen und Nöte im Unternehmen auszutauschen. Eine gute Gelegenheit hierfür bietet die JA-Versammlung:
Ob und wie erfolgreich die JA-Versammlung ist, hängt von euch ab. Die folgende Checkliste soll euch Tipps und Hinweise für die erfolgreiche Durchführung einer solchen JA-Versammlung mit an die Hand geben … weiterlesen
Hand in Hand mit der JAV
So sollte es sein. Gemeint ist hier der Betriebsrat. Sicher ist in vielen Betrieben die Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat sehr gut. Das will niemand bezweifeln. Doch soll es auch Betriebsräte geben, die ihre JAV anscheinend nicht gerne auf Seminare schicken. Aussagen wie: „Wenn ihr das JAV Seminar besucht, geht das aber von eurem Bildungsurlaub ab.“, haben schon einen gewissen Unterhaltungswert. Besuchen die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung z. B. ein JAV I Seminar, so hat dies nichts mit Bildungsurlaub zu tun und wird auch nicht auf diesen angerechnet, sondern hierbei handelt es sich um ein Seminar, welches dazu dient, Kenntnisse zu vermitteln, die für die JAV-Arbeit erforderlich sind. So ist das.
Frage: Wo sehen sie sich in fünf Jahren?
Auf diese Frage gibt es viele Antworten. Einige sind nicht immer ernst gemeint. Mein Favorit ist bis heute: „Als Hausfrau und Mutter.“ Diese Antwort in einem Vorstellungsgespräch ist natürlich etwas unglücklich. Auch wenn gegen dieses Ziel rein gar nichts spricht. Nur hat der Personalchef in diesem Moment etwas anderes erwartet. Doch worauf will ich hinaus? Im Vorstellungsgespräch sollte man nicht allzu deutlich über sein Privatleben sprechen. Wer beabsichtigt, unmittelbar nach Arbeitsaufnahme eine Familie zu gründen, oder die 300 km entfernt wohnende Freundin zu heiraten, um dann unverzüglich zu ihr zu ziehen, sollte dies besser für sich behalten. Der ein oder andere Personalchef (auch Personalchefin) wird vielleicht doch nachdenklich und entscheidet sich ggf. für einen anderen Kandidaten. Privates sollte privat bleiben.
Mit Poko zum Arbeitsgericht
Habt ihr schon mal eine Gerichtsverhandlung erlebt? Ja. Hoffentlich nicht in eigener Sache.
Mein erster Gerichtsbesuch war noch während meiner Schulzeit. Damals haben wir eine Verhandlung beim Jugendrichter besucht. In der Sache selbst ging es um zwei Jugendliche, die nachts im angetrunkenen Zustand aus einem Freizeitpark Go Karts entwendeten und damit durch die Straßen fuhren. Das „Glück“ währte natürlich nicht lange und wurde von der Polizei schnell beendet. An die Strafe kann ich mich aber nicht mehr erinnern. Nur daran, dass einer der Jugendlichen mehrfach behauptete, er könne sich an nichts mehr erinnern. Nun ja, wer es glaubt. Der Richter hat es zumindest nicht geglaubt. Aber nicht nur das Strafrecht ist spannend, auch das Arbeitsrecht bietet viele interessante und lehrreiche Fälle. Wenn ihr mal einen Sitzungstag beim Arbeitsgericht erleben wollt, dann besucht unser JAV III Seminar. Beim einem Gerichtsbesuch lernt ihr dort echte Streitfälle aus der arbeitsgerichtlichen Praxis kennen. Haben wir euer Interesse geweckt? Dann erfahrt ihr hier mehr über unser JAV Seminar mit Gerichtsbesuch.
Einzelhandel oder doch lieber Pflanzenarzt?
Ich habe soeben gelesen, dass die Lehre im Einzelhandel die häufigste Ausbildung in Deutschland ist. Hätte ich nicht gedacht. Auf den Plätzen folgen die Dauerbrenner Bürokaufmann, Verkäufer, Kfz-Mechatroniker sowie Industriekaufmann, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Wem das zu gewöhnlich ist, für den habe ich jetzt mal ein paar andere Berufe zur Auswahl. Da gibt es z. B. den Golfballtaucher. Wobei ich nicht weiß, was der wirklich macht. Aber den Beruf soll es geben. Wirklich! Schön finde ich auch den Pflanzenarzt. Hier kann ich mir zumindest ansatzweise vorstellen, was sich dahinter verbirgt. Aber ob Pflanzenärzte weiße Kittel tragen, kann ich nicht sagen. Und was ist ein Epitheker? Wer das wissen möchte, findet hier weitere Informationen. Unterwasserschweisser ist auch schön. Offensichtlich schweisst hier jemand Unterwasser irgendetwas zusammen. Vermutlich Metall. Und was macht ein Industriekletterer? Mehr über seltene Berufe findet ihr unter www.ausbildung.de. Also, wer Interesse hat mal was anderes zu machen…
Ein Blick zurück…
…und in die Zukunft. Unser erster JAV Kongress liegt nunmehr drei Wochen zurück. Was ist mir in Erinnerung geblieben. Vieles, aber eines ganz besonders. Der Umgang untereinander. Selten habe ich erlebt, dass sich junge Menschen so schnell näher kamen, miteinander redeten, lachten und sich gegenseitig halfen. Woran mag das liegen? Vielleicht daran, das soziale Kompetenz heute mehr gefragt ist denn je. Doch was ist eigentlich soziale Kompetenz und brauche ich die für meine Arbeit in der JAV. „Soziale Kompetenz, häufig auch Soft Skills genannt, ist die Gesamtheit individueller Einstellungen und Fähigkeiten, die dazu dienlich sind, eigene Handlungsziele mit den Einstellungen und Werten einer Gruppe zu verknüpfen und in diesem Sinne auch das Verhalten und die Einstellungen dieser Gruppe zu beeinflussen.“, so Wikipedia. Also, brauche ich für meine Arbeit in der JAV soziale Kompetenz? Ich meine ja. Und ihr habt sie. Ich habe es selbst gesehen. Vor etwa drei Wochen…
„Das setzt dem Ganzen die Krone auf“
Was? Ganz einfach! Diese Noten in der Zwischenprüfung!
Praktischer Teil=5 Schwerpunktbezogene Aufgaben=6 Bauwerke im Hochbau=6 Wirtschafts- und Sozialkunde=4
Also nicht so wirklich gut. Grund für eine fristlose Kündigung des Auszubildenden? Nein, entschied das Arbeitsgericht Essen vor vielen vielen Jahren. Die fristlose Kündigung darf daher nur das letzte Mittel zur Beendigung eines unrettbaren Berufsausbildungsverhältnisses sein. Dabei gewinnt das Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung des Ausbildungsverhältnisses mit fortschreitender Dauer der Ausbildung immer mehr an Gewicht. Je länger das Berufsausbildungsverhältnis bereits besteht, je näher also die Abschlussprüfung gerückt ist, desto größer sind die Anforderungen an einen wichtigen Grund zur Kündigung durch den Ausbildenden. Auch bei verhältnismäßig groben Verfehlungen muss gegen Ende des Berufsausbildungsverhältnisses das Interesse des Auszubildenden am Abschluss seiner Ausbildung mehr den Vorrang haben, bis schließlich kurz vor dem Prüfungstermin eine fristlose Kündigung kaum noch möglich sein wird. Im vorliegenden Fall befand sich der Auszubildende bereits am Ende seines zweiten Ausbildungsjahres. In einem so späten Stadium des Ausbildungsverhältnisses darf ein Auszubildender nicht mit der Begründung entlassen werden, er werde wegen seiner schlechten Leistungen mit hoher Wahrscheinlichkeit in der bevorstehenden Prüfung versagen, so das Arbeitsgericht Essen.
Bitte nicht nachmachen!
Sind Pausen und Wegezeiten Arbeitszeit?
Gemeint sind hier die Pausen in der Berufsschule und die Wegezeit von der Berufsschule zurück zur Arbeitsstätte. Ist das Arbeitszeit? Also, die Berufsschule selber, ist schon mal Arbeitszeit. Dürfte ja auch irgendwie klar sein. Ein Auszubildender, der vormittags bereits fünf Stunden in der Berufsschule war, muss danach nicht noch acht Stunden im Betrieb arbeiten. Doch wie sieht es mit den Pausen in der Berufsschule aus. Die Antwort ergibt sich aus § 7 BBiG, wonach der Ausbilder den Auszubildenden unter anderem für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen hat. Damit ist nicht nur die reine Unterrichtszeit gemeint, sondern erfasst sind auch die Unterrichtspausen; denn sie sind Bestandteil des Berufsschulunterrichtes, sie dienen dem Zweck, die Aufnahmefähigkeit des Auszubildenden aufrechtzuerhalten bzw. wieder herzustellen. Sie stellen daher keine Ruhepausen im arbeitszeitrechtlichen Sinne dar. Ok! Und was ist mit den Wegezeiten von der Berufsschule zur Arbeit? Nun, hier sieht es etwas anders aus. Antwort des LAG Köln aus dem Jahre 1998: Der Berufsschulunterricht ist nicht im Interesse des Arbeitgebers aufgewandte Zeit und daher auch nicht Arbeitszeit, sie wird dieser nur gleichgestellt. Dementsprechend ist die von der Berufsschule zum Aufsuchen der Betriebsstätte aufgewandte Zeit keine Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinne. Auch ok?
Kann die JAV eigene Sitzungen abhalten?
Ja. Kann sie. Die JAV hat das Recht eigene Sitzungen abzuhalten. Dieses Recht gibt ihr §§ 65 Abs. 2, 29 BetrVG. Die Sitzungen beruft der Vorsitzende der JAV ein. Allerdings sollte er diese Sitzungen nur einberufen, wenn sie wirklich notwendig sind. Auch bei der Terminplanung muss er die betrieblichen Belange berücksichtigen. Dies ergibt sich aus § 30 BetrVG. Eine JAV-Sitzung sollte nicht unbedingt in der Zeit des größten Arbeitsaufkommens stattfinden. Zudem muss der Zeitpunkt der Sitzungen zuvor dem Betriebsratsvorsitzenden und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Der Betriebsratsvorsitzende muss deshalb informiert werden, weil er oder ein anderes Mitglied des Betriebsrats ein Recht hat, an der JAV-Sitzung teilzunehmen. Wobei das jeweilige Betriebsratsmitglied nur beratend mitwirken kann. An der Beschlussfassung darf es nicht teilnehmen. Ebenso wenig benötigt die Jugend- und Auszubildendenvertretung das Einverständnis des Betriebsrats oder des Arbeitgebers um Sitzungen einzuberufen.
Kennt ihr den Ausbildungsberuf…
…FN-geprüfte Pferdepflegerin? Nein. Macht auch nichts. Den gibt es nämlich gar nicht. Es handelt sich hierbei nicht um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Sehr wohl gibt es aber die Ausbildung zum Pferdewirt. Und weil beides ja doch irgendwie ähnlich klingt, könnte man doch aus der FN-geprüften Pferdepflegerin schnell mal einen Ausbildungsberuf machen. Gesagt getan und schon hatte der Arbeitgeber die erste Auszubildende in einer nicht anerkannten Ausbildung. Einen ordentlichen Ausbildungsplan gab es natürlich auch nicht. Dafür gab es aber monatlich 530 EUR brutto. Na immerhin. Und eine Kündigung gab es später auch noch. Gegen diese hat die „Auszubildende“ vor dem Arbeitsgericht Osnabrück geklagt. Und… Kein Recht bekommen. Warum, werdet ihr euch fragen. Nun, nach Auffassung des Arbeitsgerichts war das Beschäftigungsverhältnis nichtig, da die „Auszubildende“ keine Berufsausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang erfahren hatte. Vereinfacht gesagt, wo nichts ist, kann ich auch nichts kündigen und wo ich nichts kündigen kann, kann ich keine Kündigungsschutzklage erheben. Die „Auszubildende“ bekam aber noch Vergütung in Höhe von 9.478,19 EUR zugesprochen.
Mehr zu diesem Thema erfahrt ihr in unseren JAV II Seminaren.
Könnt ihr euch das vorstellen?
Nehmen wir einmal an, eine Auszubildende ist für mehrere Monate arbeitsunfähig erkrankt. Was ist dann mit ihrer Ausbildungsvergütung? Nun, für die ersten sechs Wochen bekommt sie ihr Geld weiter. Und danach? Danach gibt es Krankengeld. Soweit so gut.
Doch was ist, wenn die Auszubildende zwar nicht zur Arbeit geht, aber die Berufsschule dennoch besucht? Kann sie dann verlangen, dass der Arbeitgeber ihr für die Tage in der Berufsschule die Ausbildungsvergütung anteilig zahlt? Nein, kann sie nicht. Zwar kann ein Auszubildender für die Zeit der Freistellung verlangen, dass der Arbeitgeber ihm die Vergütung fortzahlt. Doch wenn, so wie in diesem Fall, eine Auszubildende arbeitsunfähig erkrankt ist, kann sie nicht für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freigestellt werden. Eine Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht kommt nur in Betracht, wenn der Auszubildende anderenfalls verpflichtet wäre, im Betrieb des Ausbildenden zu erscheinen.
Merken wir uns: Wer krank ist, muss nicht arbeiten und wer nicht arbeiten muss, der kann auch nicht freigestellt werden und wer nicht freigestellt werden kann, der bekommt auch kein Geld. So oder so ähnlich… Ok? Ach ja: Der Fall ist echt.
LAG Baden Württemberg Urteil vom 14.01.2015 Az. 13 Sa 73/14.
Allein der Verdacht kann ausreichen
Auszubildende genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ausbildungsverträge können nach der Probezeit nur fristlos und aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies regelt § 22 Abs. 2 BBiG. Doch was ist, wenn eine Kündigung nur wegen des Verdachts einer Straftat ausgesprochen wird? Reicht das aus? Ob eine Verdachtskündigung im Ausbildungsverhältnis zulässig ist, war höchstrichterlich bisher noch nicht geklärt. Bisher! Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, das Auszubildende bei einem dringenden Tatverdacht mit einer fristlosen Kündigung rechnen müssen. Mehr dazu, insbesondere, was dem Auszubildenden konkret vorgeworfen wurde, findet ihr hier.
Wo ist die Prüfung geblieben?
Es soll ja Fälle geben, da verschwinden die Prüfungsarbeiten ganz plötzlich. Zu Glück mag der ein oder andere sagen. Doch was dann. Muss die Prüfung wiederholt werden? Sie muss. Zumindest dann, wenn die Arbeit noch nicht bewertet wurde. In diesem Fall wird die Prüfung mit neuen Aufgaben wiederholt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Prüfungsarbeiten erst nach der Korrektur verschwunden sind. Etwas anderes soll ausnahmsweise nur dann gelten, wenn die Bewertungen der Prüfer komplett vorliegen und diese zugleich glaubhaft bestätigen, dass die Arbeiten bei der Bewertung noch vollständig waren. Und wer jetzt glaubt, dass so etwas selten vorkommt, wird wohl Recht haben. Viel häufiger leiden Auszubildende an Prüfungsangst. Wenn ihr euch als JAV mit diesem Thema beschäftigen wollt, dann schaut euch unseren Workshop „Kein Grund zur Panik –Prüfungen erfolgreich meistern“ doch einmal genauer an.
Wenn es um die Kosten geht…
…ist § 40 BetrVG zuständig. Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Und was ist mit den Kosten, die die Jugend- und Auszubildendenvertretung „verursacht“? Nun, diese Kosten trägt auch der Arbeitgeber. Aber Achtung! Die JAV ist nicht berechtigt, eigenständig durch Beschlussfassung Kosten für den Arbeitgeber auszulösen. Hier bedarf es der Beschlussfassung durch den Betriebsrat. Die JAV steht vornehmlich im Verhältnis zum Betriebsrat und nicht zum Arbeitgeber. Die Teilnahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters an einer Schulung bedarf der Beschlussfassung durch den Betriebsrat. Apropos Schulung… www.poko.de/jav.
So
2014 ist vorbei und 2015 schon im vollen Gange. Naja, zumindest mehr oder weniger. Für viele im Jahr 2014 neugewählte Jugend- und Auszubildenvertretungen fängt die Arbeit jetzt aber erst richtig an. Vielleicht tauchen auch schon die ersten Fragen auf. Was darf ich? Was darf ich nicht? Was muss ich überhaupt tun? Und überhaupt. Wie sieht die Arbeit der JAV eigentlich aus. Unsere Seminare helfen euch weiter. Schaut doch einfach mal unter www.poko.de/jav rein. Unsere Grundlagen-Seminare sind immer ein gute Wahl um die ersten Schritte in der JAV erfolgreich zu meistern. Und wer noch mehr will, dem möchte ich unseren JAV Kongress 2015 ans Herz legen. Hier könnt ihr euch eure Themen selbst zusammenstellen. Schaut es euch an!
JAV-Vorsitz
Was macht eigentlich der oder die Vorsitzende einer JAV? Und brauchen wir überhaupt einen Vorsitz? Geht es nicht auch ohne? Wir sind doch alle gleichberechtigt. Sind wir das wirklich? Oder hat der oder die Vorsitzende bei der Abstimmung mehr Stimmen? Und wenn schon nicht mehr Stimmen, wozu brauchen wir Ihn oder Sie dann? Fragen über Fragen. Fragen, die hier bewusst ein wenig provokant sind. Wenn ihr wirklich wissen wollt, welche Aufgabe der oder die Vorsitzende einer JAV hat, dann schaut euch doch mal unseren neuen Newsletter an. Dort findet ihr die Antwort und bestimmt auch noch viele andere Themen, die euch interessieren. Scrollt ein bisschen nach oben und meldet euch an.
In der Hektik des Alltags…
…kann man so einiges vergessen. Z. B. zur Arbeit zu gehen, den Geburtstag der Freundin oder Freund, eine Verabredung, Einzukaufen und und und. Doch können wir auch die JAV-Wahlen vergessen? Sicher nicht werdet ihr sagen. Und was, wenn doch? Ist unser Betrieb dann bis zu den nächsten regulären Wahlen ohne Jugend- und Auszubildendenvertretung? Kann doch nicht sein, werdet ihr jetzt anmerken. Kann auch nicht sein. Denn für diese Fälle gibt es § 13 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG. Der besagt, dass auch außerhalb der regelmäßigen Betriebsratswahlen ein Betriebsrat zu wählen ist, wenn im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht. Dies gilt auch für die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung. Aber eben nicht für zur Arbeit gehen, den Geburtstag… Ihr wisst schon.
Wir schreiben das Jahr 2014…
…genauer gesagt, den 02.10. 2014. Was bedeutet das?
Nun, zunächst einmal nicht viel. Außer das halt Oktober ist. Wer sich jedoch für die Arbeit in der JAV interessiert weiß, dass seit gestern wieder die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung stattfindet. Die Wahlen dauern noch bis zum 30. November 2014.
Und so eine Wahl kann es in sich haben. Das müssen Fristen beachtet, Listen erstellt und Aushänge gemacht werden. Hier kann man schnell mal den Überblick verlieren.
Damit ihr für eure JAV-Wahl richtig vorbereitet seid, braucht ihr die richtigen Formulare, und die findet ihr unter www.poko.de/JAV. Schaut doch mal rein.
Dass die Dinosaurier…
…ausgestorben sind, wissen wir alle. Sollten wir zumindest. Aber das auch jedes Jahr der ein oder andere Ausbildungsberuf der Zeit zum Opfer fällt, ist vielleicht nicht jedem bekannt. Seit dem 01. August 2014 gibt’s es einige Ausbildungsberufe nicht mehr. Z. B. ist die Ausbildung zum Bürokaufmann wegfallen. Stattdessen könnt ihr nun Auszubildende zum Kaufmann/frau für Büromanagement werden. Auch gab es mal die Ausbildung zum Emailschriftenmaler. Wer nicht weiß, was das war, findet die Antwort hier. Doch auch diese Ausbildung fand bereits 2010 ihr jähes Ende. Und 2013 verschwand der Fotolaborant von der Liste der Ausbildungsberufe. Vielleicht der Digitalisierung geschuldet…? Wer weiß das schon.
Irgendwann neigt sich die Ausbildung…
…dem Ende zu. Wer nicht übernommen wird oder übernommen werden möchte, der muss sich dann bewerben. Zeigt der potenzielle Arbeitgeber Interesse, kommt es meistens zum Vorstellungsgespräch. Und hier lauert die ein oder andere Tücke. Was will mein Gegenüber von mir? Gebe ich die richtigen Antworten, auf die Fragen des möglichen Arbeitgebers? Verkaufe ich mich richtig? Wer auf die Frage: „Wo sehen sie sich in fünf Jahren?“ antwortet: „Als Hausfrau/mann und Mutter/Vater.“, dessen Chancen auf den neuen Job sind dann doch schon etwas gesunken. Aufpassen muss man auch bei Fragen über die eigenen Stärken und Schwächen. Wer hier nicht die richtigen Antowrten gibt, bringt sich schnell ins Abseits. Mehr zu diesem Thema findet ihr hier.
Wir haben schon August…
…und so langsam nähert sich der Termin für die neuen JAV-Wahlen. Wer es genau wissen will, der schaut einmal kurz in das Betriebsverfassungsgesetz. Dort steht in § 64 Abs. 1 S. 1, dass die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November stattfinden. Viel Zeit bleibt also nicht mehr. Denn bei so einer JAV-Wahl ist einiges zu beachten. Zu nennen sind hier nicht nur die Fristen. Sprecht mit eurem Betriebsrat. Dieser bereitet die JAV-Wahl vor und führt sie auch durch. Und wer noch mehr wissen will, der findet hier weitere Informationen.
Kann man vielleicht gebrauchen…
Was? Werdet ihr euch fragen. Nun, einen besonderen Kündigungsschutz. Den haben nämlich die Mitglieder der JAV. Und der kann vielleicht im ein oder anderen Fall durchaus mal nützlich sein. Diesen besonderen Kündigungsschutz finden wir in § 15 KSchG. Danach ist eine Kündigung von Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung nur aus wichtigem Grund möglich. Dies gilt bis zu einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit. Aber es kommt noch besser. Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern bedarf zudem der Zustimmung des Betriebsrats. Stimmt dieser nicht zu, muss der Arbeitgeber die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen. Dies alles finden wir in § 103 BetrVG. Ihr seht, die Hürde für eine Kündigung von Mitgliedern der JAV ist hoch.
Mehr dazu erfahrt ihr in unseren JAV-Seminaren.
Wie man Freunde um den Job bringt…
…wusste ich bisher auch noch nicht. Und eigentlich will das ja auch gar niemand. Aber die Bewerberauswahl nimmt immer merkwürdigere Züge an. Wie man auf Spiegel Online nachlesen kann, greifen Arbeitgeber nun auch schon zu sog. Referenzprüfungen. Um den Bewerber bestmöglich kennenzulernen interviewen Arbeitgeber Personen aus dem Umfeld des Bewerbers. Diese werden vom Bewerber im Vorfeld genannt. Das die ein oder andere unglückliche Antwort dem Freund oder der Freundin vielleicht den Job kostet, dürfte offensichtlich sein.
Wollen wir für die Zukunft hoffen, dass diese Praxis nicht auch bei Auszubildenden Einzug hält.
Der Übernahmeanspruch der JAV-Mitglieder
Nun, der Übernahmeanspruch der JAV nach § 78a BetrVG ist immer wieder ein interessantes Thema. Das Gesetzt ist hier eindeutig. Wer Mitglied der JAV ist, kann von seinem Arbeitgeber nach Abschluss der Berufsausbidung die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis verlangen. Das wissen eigentlich alle. Doch wie sieht es mit den Ersatzmitgliedern aus? Haben auch die einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetest Beschäftigungsverhältnis? Mit dieser Frage hat sich das LAG Hamm kürzlich befasst. Mehr dazu findet ihr in unserem Betriebsrats Blog.
Brauchen wir eine Gesamt-JAV?
Nun, ob ihr eine braucht, weiß ich nicht. Aber ihr müsst eine haben, und zwar immer dann, wenn ihr in eurem Unternehmen mehrere Jugend- und Auszubildendenvertretungen habt. Da stellt sich doch einem gleich die nächste Frage. Wie bilden wir eine JAV? Das ist gar nicht so schwierig. Denn die Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung wird nicht gewählt, wie man vielleicht denken mag, sondern in die Gesamt-JAV entsendet jede JAV ein Mitglied. Besteht die JAV nur aus einem Mitglied, so ist dieses automatisch auch Mitglied der Gesamt-JAV. Das sind die ersten Schritte. Und weiter…? Wie es weiter geht, erfahrt ihr ab Freitag auf unserer Facebook-Seite.
33.000
Dies ist die „magische“ Zahl. 33.000 Lehrstellen blieben im vergangenen Jahr unbesetzt, so der jüngste Berufsbildungsbericht. Gleichzeitig fanden 21000 junge Menschen keinen Ausbildungsplatz. Wie kann das sein? Stellt man die beiden Zahlen gegenüber, so dürfte es eigentlich niemanden ohne einen Ausbildungsplatz geben. Doch so einfach ist es scheinbar nicht. Passen Ausbildungsplatz und Auszubildende nicht mehr zusammen? Sind die Anforderungen der Arbeitgeber an ihre zukünftigen Azubis gestiegen? Und wie sieht es in eurem Betrieb aus? Habt auch ihr unbesetzte Lehrstellen? Falls ja, kann die JAV gemeinsam mit dem Betriebsrat etwas tun? Fragen über Fragen.
Schaut euch doch dazu einfach mal unser Seminar „Azubis und Berufsausbildung“ an.
Praktikant oder doch Arbeitnehmer?
Was ist der Unterschied zwischen einem Praktikanten und einem Arbeitnehmer? Sicherlich die Entlohnung. Während Praktikanten häufig unentgeltlich arbeiten, bekommt ein Arbeitnehmer für seine Dienste ein Gehalt. So will es das Gesetz. Dennoch können Praktika durchaus sinnvoll sein. Z. B. um einmal zu schauen, ob man in diesem oder jenem Beruf vielleicht eine Ausbildung machen möchte. Das dachte sich auch eine 19-Jährige Praktikantin eines Lebensmittelmarktes. Zwar bekam sie ihren Ausbildungsvertrag, aber erst, nachdem sie zuvor acht Monate als Praktikantin ohne jegliche Entlohnung im Lebensmittelmarkt arbeitete. Erstes Ergebnis: Eine Klage vor dem Arbeitsgericht Bochum. Zweites Ergebnis: 17.281,50 EUR für die Praktikantin.
Mehr dazu gibt es hier.
Bereit für die JAV?
In diesem Jahr finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November wieder die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung statt. Ok, das ist noch eine ganze Weile hin, aber vielleicht spielt der ein oder andere schon mit dem Gedanken, sich für die Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer im Betrieb einzusetzen. Ihr habt aber das Gefühl, dieser Aufgabe nicht gewachsen zu sein. Ihr wisst nicht, was auf euch zukommen könnte. Dann schaut euch einmal auf www.poko.de/JAV um. Dort findet ihr zu vielen Fragen eine Antwort. Und wenn ihr dann in der JAV seid, gibt es immer noch unsere Schulungen.
Heute aus der Reihe „Retro-Shooter“
Schon mal darüber nachgedacht, auf dem Firmennetzwerk ein Computerspiel zu installieren und dann abteilungsübergreifend… Macht es besser nicht. Unabhängig von der Frage, ob dies heutzutage überhaupt noch so einfach möglich ist, dürfte das in den allermeisten Betrieben verboten sein. Dass so etwas trotzdem vorkommt, zeigt ein Urteil aus dem Jahr 2001. Das Arbeitsgericht Hildesheim hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Auszubildender das Computerspiel „Doom“ (Anm. des Verfassers: Teil 1 mit Klötzchengrafik) auf seinem Dienstcomputer installierte. Das ArbG Hildesheim hielt die Kündigung des Ausbildungsvertrages dennoch für unwirksam. In der Installation sah es keine schwerwiegende Pflichtverletzung. Trotzdem! Bitte nicht nachmachen!
Bin ich auch Arbeitnehmer?
Heute wollen wir uns an dieser Stelle mal mit einer (naja, so halbwegs) aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts befassen. Das musste sich nämlich mit der Frage beschäftigen, ob Schüler einer Krankenhaus eigenen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe, einer sogenannten medizinischen Schule, Arbeitnehmer im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne sind. Dazu muss man aber noch wissen, dass die „Schüler“ einen Ausbildungsvertrag mit dem Krankenhaus hatten. Ein Großteil ihrer Ausbildung findet in der Schule statt. Eine Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt. Arbeitnehmer? Ja, sagt das BAG. Aber lest selbst.
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=ba89bfd28be737c6fcf9388fdc016ec8&nr=17169&pos=0&anz=1
Du kleines Licht!
Ist eigentlich eine eher harmlose Äußerung und hört man heute auch nicht mehr so oft. Doch worum geht es? Bereits beim letzten Mal haben wir uns hier mit der Beendigung von Ausbildungsverhältnissen ein ganz klein wenig beschäftigt. Wir wollen das Thema anhand eines kleinen Beispiels erneut aufgreifen. Stellen wir uns vor, der Auszubildende bezeichnet den Ausbilder als „kleines Licht“. Grund zur fristlosen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses? Nein, urteilte das ArbG Verden im Jahre 1973. Das waren noch Zeiten. Ob das Gericht heute noch so urteilen würde. Ich hab da meine Zweifel. Aber in den Siebzigern…
Darum! Bitte nicht nachmachen!
Schon mal Frust gehabt…
…und daran gedacht, dem Ärger mal richtig Luft zu lassen? Auch die alte Nummer mit den „Lehrjahren sind keine Herrenjahre“ kannst du nicht mehr hören. Nun, in dieser Situation befand sich bestimmt jeder schon mal von euch. Doch es macht Sinn, die Probleme sachlich anzugehen. Wer etwa seinen Ausbilder grob beleidigt, muss damit rechnen, dass sein Ausbildungsverhältnis gekündigt wird. Dies ist zwar nicht immer einfach, da Auszubildende einen besonderen Schutz genießen, aber gleichwohl möglich. Dies regelt § 22 BBiG. Also, bevor ihr mal so richtig loslegt… lieber unser Seminar JAV II besuchen.
Die Feiertage sind vorbei…
…und so langsam fängt der Alltag wieder an. Sollte er zumindest. Also starten wir. Womit? Mit den Auszubildenden natürlich. Und diesmal mit „besonderen“ Auszubildenden. Nämlich mit solchen, die schon ein bisschen älter sind. Wenn man an Auszubildende denkt, denkt man häufig an junge Leute. Das dem nicht so ist, zeigt die Realität. Einem Bericht auf Spiegel Online zufolge, sollen immer mehr Menschen um die 50 Azubi werden. Warum ist das so? Zum einen deshalb, weil viele Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können und weil erste Unternehmen bereits positive Erfahrungen mit den „Senior-Azubis“ gemacht haben.
Wie denkt ihr darüber? Habt ihr auch ältere Azubis in eurem Betrieb?
Kurzes Vorweihnachts-muss-ich-Überstunden-machen FAQ
Frage: Was sind Überstunden?
Antworten: Mehr zu arbeiten, als das was im Vertrag steht.
Frage: Sind Überstunden erlaubt?
Antwort: Nö. Außer die Bude brennt. Im wahrsten Sinne des Wortes.
Frage: In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich pauschal unbezahlte Überstunden leisten muss. Ist das zulässig?
Antwort: Klares nein.
Frage: Und was ist, wenn ich doch mal welche geleistet habe?
Antwort: Dann besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich.
Weihnachten steht vor der Tür…
…und das kann teuer werden. Je nachdem, wen ihr alles beschenken wollt, oder müsst. Entscheidend ist natürlich auch die länge der jeweiligen Wunschliste. Da kann es mit der Ausbildungsvergütung schon mal eng werden. Dieses Problem hatte scheinbar auch eine Bank-Auszubildende, die insgesamt 480.000 EUR mit Hilfe gefälschter Überweisungen nach Zypern gelenkt haben soll, wie die Welt in ihrer Online-Ausgabe berichtete. Vielleicht liegt das Problem aber auch gar nicht bei den Geschenken, sondern vielmehr daran, dass eure Ausbildungsvergütung zu niedrig ist. Bekommt ihr zu wenig? Um diese Frage zu klären, muss man natürlich erst einmal wissen, was einem zusteht.
Unter „Was verdienen Auszubildende?“ findet ihr weitere Informationen. Und…? Alles so richtig?
Gemeinsam für die Ausbildung
Letzte Woche konntet ihr an dieser Stelle lesen, dass fast ein Viertel aller Auszubildenden ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass Auszubildende für die Zukunft der Unternehmen immer wichtiger werden. Insbesondere Branchen, die Nachwuchsprobleme haben, setzen verstärkt auf Auszubildende. Doch die Qualität der Ausbildung muss auch stimmen. Deshalb sollten JAV und Betriebsrat hier gemeinsam arbeiten. Mit unserem Seminar „Azubis und Berufsausbildung“ -einem Seminar für Betriebsrat und JAV- wollen wir euch Wege zeigen, wie ihr Mängel in der Ausbildung erkennen und beheben könnt und welche Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat zur Sicherung einer qualifizierten Ausbildung zur Verfügung stehen. Unter www.jav.de/0329 findet ihr weitere Informationen. Schaut einfach mal rein.
Jeder vierte Azubi schmeißt hin…
…heißt es. 24,4 Prozent aller Auszubildenden sollen vorzeitig ihre Ausbildung abbrechen. Laut einer Auswertung für den Berufsbildungsbericht ein Drittel bereits in der Probezeit. Die Zahlen sind schon erstaunlich. Vielleicht hat der ein oder andere von euch nach langem Suchen endlich einen Ausbildungsplatz gefunden, stellt dann aber fest, dass ihm dieser keinen Spass macht und er sich unter dem Berufsbild etwas ganz anderes vorgestellt hat. Dann heißt es entweder Zähne zusammenbeißen und durchhalten, oder einfach aufhören. Vielleicht hilft ein Praktikum, mag der ein oder andere denken. Sicherlich, ein Praktikum kann helfen erste Eindrücke von seinem „Traumberuf“ zu bekommen. Aber ein Praktikum hat ein Problem. Es ist in der Regel unentgeltlich. Und genau hier will die Politik ansetzen. Naja, zumindest Teile davon. Auch Praktikanten sollen von einem Mindestlohn profitieren und angemessen vergütet werden. Ob daraus was wird? Wir wissen es (noch) nicht, halten euch aber auf dem Laufenden.
Hier gibt es etwas Neues …
…und damit meine ich nicht nur unsere neue JAV-Internetseite. An dieser Stelle, nicht links, nicht rechts, nicht oben, nicht unten, sondern genau hier, wollen wir euch regelmäßig und so oft es geht mit Neuigkeiten rund um das Thema JAV und Ausbildung versorgen. Also, schaut immer mal wieder vorbei, es lohnt sich!
Für den Anfang könnt ihr euch unsere Seite ja schon mal etwas genauer anschauen. Ihr findet bestimmt das ein oder andere Nützliche für eure JAV-Arbeit, z. B. zum Thema Schulungsanspruch. Auch wenn ihr einfach nur schnell nach einem Gesetz sucht, oder für eure nächste JAV-Sitzung ein Formular benötigt, dann seid ihr auf dieser Seite völlig richtig. Und wenn ihr ein Seminar besuchen wollt, dann so oder so…