Auf geht ́s! Aber wie?

Ihr seid als JAV gewählt und im Amt. Jetzt heißt es: ran ans Werk! Zuerst müsst ihr euch organisieren, damit ihr zügig eure eigentlichen Aufgaben angehen könnt.

Welches ist der erste Schritt? Wie geht es dann weiter und worauf ist dabei zu achten?

Das Wichtigste für den Start haben wir kurz für euch zusammengefasst

Welches ist der erste Schritt? Erster Schritt der JAV ist in jedem Fall die Wahl des Vorsitzenden in der konstituierenden Sitzung. Die wesentlichste Aufgabe des Vorsitzenden liegt darin, die JAV im Rahmen der von ihr gefassten Beschlüsse zu vertreten und Erklärungen, die gegenüber der JAV abzugeben sind, entgegenzunehmen. Aber Achtung: Der Vorsitzende kann keine Entscheidungen für die JAV alleine treffen.

Wie geht es weiter? Als JAV habt ihr das Recht, eigene Sitzungen abzuhalten (§ 65 Abs. 2 BetrVG). Die Sitzungen finden grundsätzlich während der Arbeits- oder Ausbildungszeit statt. Euer Vorsitzender wird euch zur ersten und allen folgenden JAV-Sitzungen einladen. Möglich ist es auch, dass ihr einen regelmäßigen Sitzungstermin vereinbart. Die Ladung muss rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen. Ist ein Mitglied verhindert, so hat der Vorsitzende ein Ersatzmitglied zu laden. Um eine Sitzung durchzuführen, braucht ihr nicht die Zustimmung des Betriebsrats (BR). Er ist aber vorher zu informieren – ebenso wie euer Arbeitgeber. Der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Mitglied des BR kann an den Sitzungen teilnehmen. Euer Arbeitgeber darf an der Sitzung teilnehmen, wenn sie auf sein Verlangen anberaumt wurde oder er zu ihr eingeladen worden ist.

Die erste Sitzung steht vor der Tür? Zeit für euch zum Austausch über die Themen, die den Jugendlichen und Auszubildenden in eurem Betrieb unter den Nägeln brennen. In der Sitzung könnt ihr auch eure ersten Beschlüsse fassen. Eine wirksame Beschlussfassung ist nur möglich, wenn ihr »beschlussfähig« seid. Dafür müssen mehr als die Hälfte eurer Mitglieder anwesend sein. Beschlüsse werden in der Regel mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Ausnahmen gibt es immer dann, wenn das Gesetz die absolute Mehrheit verlangt. In dem Fall muss die Mehrheit aller JAV-Mitglieder dem Beschluss zustimmen.

Herausforderung Protokoll? Über jede Sitzung der JAV ist ein Protokoll zu fertigen (§§ 65, 34 BetrVG). Aber keine Sorge – das ist kein Hexenwerk. Aufnehmen müsst ihr in die Sitzungs-niederschrift mindestens den Wortlaut, der von euch gefassten Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst wurden. Das Protokoll ist von eurem Vorsitzenden und einem weiteren JAV-Mitglied zu unterschreiben. Zudem müsst ihr eine Anwesenheitsliste beifügen.

Gut zu wissen… Nur der BR vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und kann mit ihm Verhandlungen führen. Wenn ihr etwas für die jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden erreichen wollt, müsst ihr euch also zuerst an den BR wenden. Zu jeder BR-Sitzung könnt ihr als JAV einen Vertreter entsenden. Geht es um Angelegenheiten, die besonders die jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden betreffen, dann dürfen sogar alle Mitglieder der JAV an der Besprechung teilnehmen und, wenn die zu fassenden Beschlüsse überwiegend jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende betreffen, dann habt ihr als JAV sogar volles Stimmrecht.

Was braucht ihr noch? Hilfreich ist es, immer ein wenig Fachliteratur zur Seite zu haben. Das wichtigste Buch ist dabei ein Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz. Hier könnt ihr schnell die ein oder andere Information nachlesen. Wichtig sind natürlich auch Schulungen, auf denen euch das notwendige Wissen für eure JAV-Arbeit vermittelt wird. Mehr zu eurem Schulungsanspruch erfahrt ihr hier.

Wir wünschen euch für den Start in eure JAV-Arbeit ganz viel Erfolg!