Ihr habt euch erfolgreich für bessere Ausbildungsbedingungen eingesetzt oder eine tolle Veranstaltung für die Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb organisiert? Dann erzählt euren Kolleginnen und Kollegen davon – ganz nach dem Motto: »Tue Gutes und rede darüber«.
Die Jugend- und Auszubildendenversammlung ist ein wichtiger Teil eurer Öffentlichkeitsarbeit. Sie soll außerdem den Dialog mit euren Kollegen ermöglichen. Nur wenn ihr wisst, wo sie der Schuh drückt, könnt ihr euch auch für ihre Interessen einsetzen. Mit der folgenden Check-Liste wollen wir euch ein paar Tipps und Hinweise an die Hand geben, damit die Vorbereitung und Durchführung eurer nächsten JA-Versammlung ein voller Erfolg wird.
1. Wie geht ́s los?
Die Einberufung und die Festsetzung der Tagesordnung für die JA-Versammlung erfolgen aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der JAV.
Der Betriebsrat hat allerdings ein Wörtchen mitzureden. Er muss der Durchführung der JA-Versammlung vorher zustimmen – auch was den Zeitpunkt und die Tagesordnung angeht. Bei der entsprechenden Beschlussfassung des Betriebsrats seid ihr als JAV-Mitglieder teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Einladung der Teilnehmer übernimmt der Vorsitzende der JA.
2. Wann und wo?
Die JA-Versammlung findet in der Regel während der Arbeitszeit statt. Sie soll vor oder nach einer Betriebsversammlung angesetzt werden. Es ist aber grundsätzlich auch möglich, eure Versammlung zu einem anderen Termin abzuhalten.
Den genauen Zeitpunkt der Versammlung müsst ihr auf jeden Fall mit dem Betriebsrat abstimmen und – wenn die Versammlung zeitlich unabhängig von der Betriebsversammlung stattfinden soll – auch mit eurem Arbeitgeber.
Tipp: Denkt bei der Festlegung des Termins auch an Berufsschul- und Ferienzeiten!
Der Arbeitgeber muss euch für die JA-Versammlung einen geeigneten Raum innerhalb des Betriebs zur Verfügung stellen.
3. Wer darf teilnehmen?
Die JA-Versammlung ist nicht öffentlich. Teilnehmen dürfen alle jugendlichen Arbeitnehmer, alle Auszubildenden unter 25 Jahren und natürlich alle JAV-Mitglieder. Teilnahmeberechtigt sind außerdem:
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- der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied,
- der Arbeitgeber,
- ein Beauftragter des Arbeitgeberverbands, dem der Arbeitgeber angehört,
- Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften.
Darüber hinaus könnt ihr zur JA-Versammlung auch externe Referenten oder Sachverständige einladen, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Darüber müsst ihr vorher einen entsprechenden Beschluss fassen und der Betriebsrat muss zustimmen
4. Worüber wird geredet?
Auf die Tagesordnung dürfen alle Themen, die die Jugendlichen und Auszubildenden in eurem Betrieb unmittelbar betreffen. Dazu können sowohl tarifpolitische, sozialpolitische und wirtschaftliche Fragen gehören, aber auch sonstige Themen, die in euren Aufga-benbereich fallen (z. B. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Betrieb oder Fragen des Jugendarbeitsschutzes)
5. Wie läuft die Versammlung ab?
Die Leitung der Versammlung übernimmt der JAV-Vorsitzende. Er übt während der Versammlung das Hausrecht aus und erteilt zum Beispiel das Rederecht.
Für die Gestaltung der JA-Versammlung stehen euch eine Vielzahl von Möglichkeiten offen. Eine gute Veranstaltung sollte nicht nur informativ, sondern auch unterhaltsam sein. Eine Möglichkeit zur Auflockerung wäre zum Beispiel die Bildung von Arbeitsgruppen.
6. Wer zahlt das alles?
Die Kosten der Versammlung trägt der Arbeitgeber. Das gilt sogar für eventuelle Kosten eines externen Referenten.Den Teilnehmern der Versammlung steht ihr (Ausbildungs-)Gehalt auch für die Zeit der JA-Versammlung in voller Höhe zu.