Gespräch mit einem Auszubildenden

Auszubildender: Warum sollte ich bei der JAV mitmachen? Bei uns läuft es rund. Es gibt keine Probleme.

Poko: Sicher? Auch wenn es jetzt keine Probleme gibt, später kann es vielleicht mal welche geben. Außerdem muss es ja nicht immer um Probleme gehen. Als JAV könnt Ihr Einfluss nehmen.

Auszubildender: Ist die JAV also so etwas wie der Betriebsrat?

Poko: Naja, in gewisser Hinsicht schon. Aber im Gegensatz zum Betriebsrat seid ihr kein unabhängiges Organ. Die unmittelbare Interessenvertretung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt allein durch den Betriebsrat.

Auszubildender: Nenn mal ein Beispiel. Dann kann ich mir das besser vorstellen.

Poko: Na, z. B. wenn euer Arbeitgeber ein System zur Beurteilung von Auszubildenden im Wege einer Betriebsvereinbarung einführen will. Dann hat die JAV volles Stimmrecht. Es geht schließlich um eure Interessen.

Auszubildender: Gut. Nehmen wir mal an, ich werde gewählt. Bekomme ich dann mehr Geld?

Poko: Nein! JAV-Arbeit ist ehrenamtlich und darf nicht gesondert vergütet werden. Falls dir dein Arbeitgeber als Ausgleich für die JAV-Arbeit ein neues Auto anbietet, nimm es nicht an, auch wenn es schwer fällt. Falls doch, müsstest du damit rechnen, dass du aus der JAV ausgeschlossen wirst.

Auszubildender: Ich gehe nicht wirklich davon aus, dass mir mein Arbeitgeber ein neues Auto anbietet. Aber was ist mit meinem Gehalt? Bekomme ich dann weniger? Schließlich ist die Zeit, die ich mit JAV-Arbeit verbringe, keine Arbeits- oder Ausbildungszeit.

Poko: Doch ist sie! Die Ausübung des JAV-Amtes ist Arbeitszeit. An deiner Vergütung ändert sich nichts.

Auszubildender: Na, da bin ich ja beruhigt. Aber wie sieht es mit meiner Zukunft aus. Wenn ich mir das alles so recht überlege, heißt JAV-Arbeit auch mal Ärger mit dem Arbeitgeber zu haben. Vielleicht kann es mir passieren, dass mich mein Arbeitgeber nach der Ausbildung nicht übernimmt. Und dann stehe ich da…

Poko: Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Dem Gesetzgeber war diese Problematik durchaus bewusst. Deshalb gibt er den Mitgliedern der JAV auch die Möglichkeit, nach Beendigung der Berufsausbildung vom Arbeitgeber die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu verlangen. Wie das genau geht, lernst du in unseren Seminaren.

Auszubildender: Das ist schon mal gut. Damit wären wir auch schon beim Stichwort. Ich habe von solchen Dingen keine Ahnung. Wer bereitet mich auf meine Tätigkeit in der JAV vor?

Poko: Wir! In unseren Seminaren JAV I bis III erlangen Mitglieder der JAV alle notwendigen Kenntnisse für die JAV-Arbeit.

Auszubildender: Und wer zahlt die Seminare? Muss ich die etwa selber zahlen?

Poko: Nein, natürlich nicht. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der JAV-Arbeit steht dir ein Anspruch auf bezahlte Befreiung von der Arbeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zu. Die Schulung musst du dann beim Betriebsrat beantragen und der beschließt dann darüber. Bei der Beschlussfassung hat die gesamte JAV ein Stimmrecht. Die Kosten für die Schulung hat auch der Arbeitgeber zu tragen, soweit diese erforderlich ist.

Auszubildender: Mmmmhhh… Ein Auto bekomme ich nicht. Aber man zieht mir nichts vom Lohn ab, ich werde für die JAV-Tätigkeit freigestellt und wenn es Ärger gibt, muss ich nicht gleich befürchten später nicht übernommen zu werden. Alles gar nicht mal so schlecht. Aber das Wichtigste ist, ich kann die Interessen der jungen Arbeitnehmer und Auszubildenden in meinem Betrieb vertreten und mich für sie einsetzen. Und Poko hilft mir dabei!